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Beweisverwertungsverbot

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Zurück.

Bezeichnung: Beweisverwertungsverbot
Beschreibung: Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein bestimmtes Beweismittel im Prozess nicht verwertet werden darf, selbst wenn es objektiv vorliegt. Es bindet also das Gericht (inklusive Richter), nicht nur die Parteien. Die Parteien werden daran gehindert sind, solche Beweismittel einzubringen. Bringt eine Partei den Beweis trotzdem ein, kann das zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen auslösen.
Wiki Fundstelle: Anzeigen

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Hinweise und Fußnoten

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