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Wirkung der Grundsätze

ID
16700
Bezeichnung
Wirkung der Grundsätze
Beschreibung
Die Gegenseite lügt, legt zu wenig Informationen vor und versucht die Partei zu übervorteilen.
Frage
Wie kann sich die Partei gegen Angriffe wehren?
Problemlösung
Die geschilderten Vorwürfe sind noch relativ harmlos. Deshalb könnte eine Warnung ausreichen. Die Warnung bezieht sich auf den Abbruch des Verfahrens. Die Partei kann das Verfahren jederzeit abbrechen. Das sichert ihr der Grundsatz der Freiwilligkeit zu. Der Mediator muss gegebenenfalls auf diese Möglichkeit hinweisen. Er kann gegebenenfalls selbst das Verfahren abbrechen. Wenn sie durch die Angriffe in Gefahr gerät (beispielsweise, weil es tätliche Angriffe gibt), wird die Vertraulichkeit geöffnet, sodass auch der Mediator einschreiten und beispielsweise die Behörden informieren kann. Bei Straftaten steht der Mediator auch als Zeuge zur Verfügung.
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Erstellt
Samstag Oktober 5, 2024 07:33:08 CEST
von Arthur Trossen