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Betriebsratszustimmung bei Mediation

Eintrag
16416
Datum
2013-08-27
Schlagzeile
Betriebsratszustimmung bei Mediation
Inhalt
Zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Mediation durch den Betriebsrat. Die Teilnahme an der Mediation (in dem entscheidenen Fall) ist keine Arbeitszeit und kann vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden.
Autor
LAG Nürnberg
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Streitbeilegung im Arbeitsverhältnis ist keine Arbeitszeit?
Quellenhinweis
LAG Nürnberg, 27.08.2013 – 5 TaBV 22/12
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
betriebsrat    zustimmungserfordernis    arbeitszeit    arbeitsrecht   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 07:34:37 CEST