Die familienfreundliche Rechtsprechung
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Die familienfreundliche Rechtsprechung
2024-04-16: Eine Pressemitteilung des OLG Frankfurt könnte für Familienmediationen interessant sein, wo es um Trennungsmodalitäten geht. Der Beschluss vom 28.3.2024 erkennt an, dass auch getrennte Eheleute noch eine freundschaftliche Beziehung pflegen können, sogar beim Getrenntleben in einer gemeinsamen Wohnung. Der Beschluss besagt: "Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung der Beschwerde der Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben". Pressemitteilung OLG Frankfurt
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