Arbeitgeber müssen Mobbing unterbinden
- ID
- 16321
- Datum
- 2024-04-04
- Schlagzeile
- Arbeitgeber müssen Mobbing unterbinden
- Inhalt
- Arbeitgeber müssen bei Mobbing einschreiten. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel (Az.: 6 Sa 48/23) besteht diese Fürsorgepflicht jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber über die Mobbingfälle ausreichend informiert wird. Ohne genaue Kenntnis ist er nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen.
- Autor
- LAG Kiel
- Kategorie
- Rechtsprechung
- Kommentar
- Quellenhinweis
- ntv.de, awi/dpa
- Fundstelle
- Aufrufen
- Schlagworte
- mobbing arbeitgeber fürsorgepflicht
- Relevanz
- Erstellt
- Donnerstag April 4, 2024 18:29:20 CEST