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Arbeitgeber müssen Mobbing unterbinden

ID
16321
Datum
2024-04-04
Schlagzeile
Arbeitgeber müssen Mobbing unterbinden
Inhalt
Arbeitgeber müssen bei Mobbing einschreiten. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel (Az.: 6 Sa 48/23) besteht diese Fürsorgepflicht jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber über die Mobbingfälle ausreichend informiert wird. Ohne genaue Kenntnis ist er nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen.
Autor
LAG Kiel
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
ntv.de, awi/dpa
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
mobbing    arbeitgeber    fürsorgepflicht   
Relevanz
(1)
Erstellt
Donnerstag April 4, 2024 18:29:20 CEST