Lade...
 

Psychotherapie-Richtlinie

ID
16036
Kürzel
Psychotherapie-Richtlinie
Kurzbezeichnung
Psychotherapie-Richtlinie
Bezeichnung (offiziell)
Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie
Beschreibung

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer den gesetzlichen
Erfordernissen entsprechenden ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychotherapie
der Versicherten und ihrer Angehörigen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der
Krankenkassen. Sie dient als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.

Typ
Standards
Institution
Verwendung
Fragen zur Therapie und zur therapeutischen Behandlung
Fundstelle
zur Webseite
Datum
Tags
therapie