Analog zur Rechtsgarantie stellt die Mediation keine Interessengarantie dar. Zwar garantiert sie die Interessenwahrung bei korrekter Verwendung aus sich selbst heraus. Von einer Garantie kann aber deshalb nicht gesprochen werden, weil die Parteien im Verhältnis zueinander keinen Anspruch auf Teilnehme an der Mediation haben. Im Verhältnis zum Mediator kann jedoch von einer Garantie gesprochen werden, weil er verpflichtet ist, die Interessen herauszuarbeiten.