Pflicht
Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Zurück.
Bezeichnung: Pflicht
Beschreibung: Hier wird der Begriff als eine aus Rechtsgründen (wie z.B. der Mediationsvertrag) vorgegebene Handlung oder Unterlassung beschrieben. Die Pflicht wird von den Aufgaben abgegrenzt, die im Ermessen des Mediators liegen und zur Zweckerreichung erforderlich sind. Die Pflichten des Mediators werden im Pflichtenverzeichnis zusammengefasst.
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