höchstpersönliche Rechte
- ID
- 12686
- Bezeichnung
- höchstpersönliche Rechte
- Beschreibung
- Höchstpersönliche Rechte sind unveräußerbare und unvererbliche Rechte, über die nur der Inhaber oder die Inhaberin disponieren darf. Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist z.B. ein höchstpersönliches Recht.
- Premium
- Verfahrenstyp