Einrede der Verjährung
- ID
- Leitsatz 11902
- Bezeichnung
- Einrede der Verjährung
- Leitsatz
- Die Einrede der Verjährung hindert die Durchsetzung des Anspruches dauerhaft (§ 214 Abs1 BGB; peremptorische Einrede).
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte