Das Modell der integrierten Mediation
Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden auf der Themenseite integrierte Mediation, die der Rubrik Mediationsmodelle im 3. Buchabschnitt Mediation zugeordnet wird. Beachten Sie auch:
Mediationsmodelle sondierend evaluativ facilitativ transformativ integriert Konzept
Das Mediationsmodell bestimmt die Herangehensweise und die Bearbeitungstiefe. Das Modell der integrierten Mediation ist ein Ausfluss des gleichnamigen Konzeptes. Es beruht auf der kongitiven Mediation und schöpft ihre Möglichkeiten aus. Sie wirken sich auch auf die Bearbeitungstiefe aus.
Die verstehensbasierte Mediation
Die integrierte Mediation ist eine Lehre, die sich nicht nur auf das Konzept der Mediation, sondern auch auf ihre Anwendungsweise auswirkt. Der grundlegende Gedanke ist die Integration, die als Herstellung des Ganzen verstanden werden kann. Auf das Verfahren bezogen wäre das Ganze eine umfassende Kompetenz, die sich auf alle Aspekte der Konfliktbeilegung einlassen kann. Sie wird als die Lehre der integrierten Mediation beschrieben. Die methodische Umsetzung des Modells besteht aus folgenden Komponenten:
- die Kombination der Mediationsmodelle
- die Integration verfahrensfremder Elemente
- die Abstimmung mit anderen Verfahren und Dienstleistungen
Kombination
Erfahrene Mediatoren wissen, dass sich die Modelle (Mediationsweisen) nicht immer konsequernt umsetzen lassen. Ein Wechsel des Mediationsmodells kann deshalb angezeigt sein.
Die Möglichkeit die Herangehensweise in der Mediation (also das Mediationsmodell) zu wechseln, wird auch bei der blended Mediation beschrieben. Die integrierte Mediation übernimmt das Konzept. Sie erwartet vom Mediator jedoch, dass der Modellwechsel bewusst erfolgt und mit den Parteien abgestimmt wird.
Integration
Erfahrene Mediatoren wissen auch, dass die schulmäßigen Anwendungsmöglichkeiten der Mediation bei komplexen und herausfordernden Fällen nicht immer ausreicht. Glasl sagt z.B., dass eine Mediation mangels Autorität ab der 7. Eskalationsstufe nicht mehr möglich sei. Was aber, wenn die Defizite nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass ein anderes Verfahren ausgeführt wird, sondern dadurch dass die Kompetenz des anderen Verfahrens in die Mediation integriert wird? Dann ließe sich ein Verfahrenswechsel (und damit auch ein Abbruch der Mediation) sicherlich verhindern. Es kommt lediglich darauf an, die Fähigkeiten der anderen Verfahren in die Mediation zu integrieren.
Abstimmung
Die Dienstleistungen und Verfahrensoptionen der Parteien gehen nicht immer mit der Mediatioin konform. Die Grafik rechts im Bild zeigt die Situation nicht nur aus der Sicht des Kunden. Auch der Mediator muss damit rechnen, dass ein Gericht die Sache an sich zieht oder dass Berater im Helfersystem die Parteien in den Streit treiben usw. In diesen Fällen genügt statt einer Integration oft eine Abstimmung mit den anderen Verfahren oder Dienstleistungen, damit sie das gleiche Ziel verfolgen und sich nicht gegenseitig behindern.
Anwendung
Wenn die integrierte Mediation als ein Modell innerhalb des Mediationsverfahrens eingesetzt wird, ergeben sich folgende Anwendungsmöglichkeiten:
Die Beispiele können nur inspirieren. Die Vielfalt der situativen Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt es kaum, alle Anwendungen aufzuführen. Die Beispiele sollten jedoch genügen, um die generelle Herangehensweise zu erläutern und Anwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Entscheidend ist, dass die Mediation nicht als eine Grenze, sondern als eine Möglichkeit begriffen wird, die sich stets den Bedürfnissen anpasst und in die das Umfeld einzubeziehen ist.
Bedeutung für die Mediation
Es ist ein Indiz für die Professionalität des Mediators, wenn er den erforderlichen Modell- oder Verfahrenswechsel mit den Parteien erörtert. Immerhin können damit auch Kosten- und Qualitätsfragen einhergehen. Er muss den Parteien beispielsweise vermitteln, dass eine evaluative Mediation zwar billiger ist. Sie ist aber weniger effizient. Dann ist es eine Entscheidung der Parteien worauf sie sich einlassen.
Wenn es um die methodische Erweiterung geht, sollte sich der Mediator im Klaren sein, dass er in seinen Entscheidungen grundsätzlich frei ist. Er kann alle Techniken und Methoden anwenden, die den Parteien weiterhelfen. Die einzige Bedingung dafür ist, dass die Integration verfahrensfremder Elemente dem Wesen der Mediation entspricht.
Was tun wenn ...
- Die Partei sagt, dass ihr Anwalt geraten habe, die Mediation abzubrechen
- Die Partei sagt, sie könne die Mediation nicht abbrechen
- Partei droht die Mediation abzubrechen
- Nach einer Vertagung hat die Eskalation wieder zugenommen
- Das Gericht ist untätig (wirkt nicht mit)
- Die Parteien glauben, ihr Problem sei im Gericht besser aufgehoben
- Ein Gerichtsverfahren ist bereits anhängig
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Alias:
Siehe auch: Gerichtsintegrierte Mediation, integrierte Mediation
Prüfvermerk: -