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Die forensische Mediation

Wissensmanagement » Diese Seite wird im Archiv hinterlegt. Weil sie eine Mediation betrifft, ergibt sich eine logische Zuordnung zur Mediationsdatenbank unterhalb der Enzyklopädie der Wiki-Abteilung Wissen und zum Abschnitt Mediation im 3. Buchabschnitt des Fachbuchs Mediation.

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Der Begriff wird vom lateinischen forensis abgeleitet. Forensis bedeutet so viel wie zum Forum gehörig. Weil Gerichtsverfahren früher auf dem Forum stattfanden, ergibt sich der Bezug zum Geirichtsverfahren. Heute ist die Forensik ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden2 .

Wenn von forensichen Verfahren oder der forensichen Mediation die Rede ist, soll lediglich der Gerichtsbezug angedeutet werden. Der Begriff wird falsch und möglicherweise irreführend verwendet. Keinesfalls ist eine Mediatiom im Gerichtsverfahren gemeint. Der Begriff wurde von Iris Berger geprägt, um darauf hinzuweisen, dass die Mediation nicht nur Fälle abwickeln kann, die einen gerichtlichen Bezug haben und gegebenenfalls vor Geicht landen könnten.

Bei der forensischen Mediation handelt es sich deshalb nicht um eine spezielle Form der Mediation. Sie sollte auch nicht mit der Gerichtsmediation verwechselt werden. Der Begriff wurde von Iris Berger eingeführt, um eine Unterscheidung von Mediationen zu ermöglichen, die Fälle betreffen, die auch vor Gericht verhandelt werden können und Mediationen, die Fälle betreffen, die niemals vor Gericht verhandelt werden können. Letzteres sind z.B. Mediationen bei denen es um die Verbesserung des Betriebsklaimas geht oder um die Frage der Trennung an und für sich. Fälle, die auch vor einem Gericht verhandelt werden, haben stets einen Bezug zu Rechtsfragen und meist einen reinen Sachbezug.

Die begriffliche Unterscheidung hilft bei der Spezifikation der Nachfrage. Die These lautet, dass weitaus mehr Fälle in der Mediation bearbeitet werden sie nicht vor Gericht verhandelt werden können, als solche, die gerichtlich verhandelbar sind. Auch ist die Wettbewerbslage und den nach langer Situation eine andere, wenn das Gericht nicht als eine Alternative aufgeführt oder angedroht werden kann.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2024-04-05 19:18 / Version 5.

Siehe auch: Verfahrensverzeichnis,
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Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 12:48:27 CET.

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