Die Fachsprache

Weil die Mediation definitionsgemäß ja nur ein Verfahren ist, sollte man meinen, dass die darauf anzuwendende Fachsprache aus der Disziplin entnommen wird, der das Verfahren zugeordnet wird. Bei einem interdisziplinären Verfahren kommen dafür dementsprechend viele Disziplinen in Betracht. Der Ausdruck aktives Zuhören beispielsweise stammt aus der Therapie. Der Ausdruck Vereinbarung lässt sich der Juristerei zuordnen. Der Ausdruck Erkenntnis passt in die Philosophie usw. Daneben gibt es Ausdrücke, die in verschiedenen Disziplinen gleichförmig vorkommen, aber unterschiedlich konnotiert werden. Dafür ist der Begriff Verfahren ein Beispiel.

Unabhängig davon, aus welcher Disziplin der Fachausdruck entnommen wird, ändert er seine Bedeutung schon deshalb, weil er in der Mediation in einen anderen Kontext gesetzt und einer anderen Verwendung zugeführt wird. Deshalb fühlt sich das aktive Zuhören in der Mediation anders an, als in der Therapie. Das Verfahren bekommt eine andere Bedeutung als in der Juristerei. Hinzu kommen Wortschöpfungen, die nur auf die Mediation bezogen sind. Dafür ist der Begriff Shuttle Mediation ein Beispiel.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Mediation eine spezifische Fachsprache verwendet, die sich jedoch, wie bei jeder neuen Entwicklung, erst noch herausbilden muss.

Begriffliche Irritationen

Beispiele für Begriffe, die doppelt besetzt sind oder unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen (Konnotationen) ausweisen sind:

  1. Die Mediation: Wenn der Gesetzgeber im §2 Mediationsgesetz vom Mediationsverfahren spricht, ignoriert er seine eigene Definition, sodass unklar ist wovon die Rede ist, wenn wir von der Mediation sprechen. Eine ganz andere Bedeutung hat der Begriff in Presse und Politik
  2. Der Mediator: Nach §1 Abs. 2 Mediationsgesetz ist der Mediator eine Person, die eine bestimmte Funktion im Verfahren wahrnimmt. Daneben wird der Mediator aber auch als Berufsbezeichnung verwendet
  3. Das Interesse: Anwälte verstehen den Begriff gerne als das zu verfolgende Ziel, weshalb sie sich als Interessenvertreter begreifen. In der Mediation wären sie Positionenvertreter.
  4. Die Führung: Das Mediationsgesetz erwähnt in §1 Abs. 2 Mediationsgesetz, dass der Mediator die Parteien durch das Verfahren führt. Die Origimnalübersetzung lautet: Der Mediator führt mit den Parteien die Mediation durch.
  5. Die Streitvermittlung: Die Mediation ist eine Streitvermittlung, die sich von der Schlichtung abgrenzt, die ebenfalls eine Form der Streitvermittlung ist. Der Gesetzgeber benennt den Schlichter einer Verbraucherschlichtungsstelle Streitmittler.

Das Fachwörterbuch

Die Liste der begrifflichen Irritationen lässt sich erweitern und wird im Beitrag Terminologie weiter ausgefüllt. Eine klare Sprache ist eine gute Voraussetzung, wenn es darum geht, das Fundament der Mediation zu errichten. Ungenauigkeiten führen zu vermeidbaren Abgrenzungsschwierigkeiten und Missverständnissen. Um dies zu verhindern mögen sich die Mediatoren auf eine sprachliche Klarheit und Präzision einlassen. Das Alt-Fachwörterbuch bietet dafür eine Plattform an. Hier kann jeder Experte aus jeder Disziplin und jeder Profession daran mitwirken, die Begriffe (sofern noch nicht erfasst) in der Enzyklopädie zu erfassen, um sie dort als Fachbegriff zu markieren, damit der Begriff als solcher herausgefiltert und mit der zur Mediation passenden Bedeutung in den wissenschaftlichen oder fachlichen Diskurs eingehen kann.