Wideraufnahme der Mediation
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Es geht um die Frage, wie die Mediation damit umgehen kann, wenn der Konflikt weiter wirkt. Bitte beachten Sie auch:
Verfahren Vertragsrecht Zeitrahmen Mediationsklauseln Abschluss Beendigung Wiederaufnahme Rückfälle
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ein Rechtsinstitut, das es einer Partei ermöglicht, ein abgeschlossenes Verfahren erneut aufzunehmen und eine neue Entscheidung zu beantragen. Im Zivilverfahren ist sie nur unter engen Voraussetzungen möglich. Nach § 578 ZPO kann sie durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. In der Mediation sind solche Rechtsinstitute unangebracht. Wenn es zu Fehlern in der Mediation gekommen war, besteht kein Anspruch die Mediation erneut aufzurollen. Die zwischen den Parteien geschlossenen Abschlussvereinbarung bleibt wirksam. Wenn der Fehler auf einer Pflichtverletzung des Mediators beruht, kommt ein Schadensersatz in Betracht.
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