Debatten | Das Wort Debatte stammt aus dem lateinischen "debattere", was "niederzuschlagen" oder "abzukämpfen" bedeutet. Eine Debatte ist eine strukturierte Diskussion oder ein Streitgespräch, bei dem zwei oder mehr Parteien unterschiedliche Standpunkte zu einem Thema präsentieren, argumentieren und verteidigen. Ziel einer Debatte ist es oft, eine Frage zu klären, eine Lösung für ein Problem zu finden oder eine Meinungsbildung zu ermöglichen. In der Mediation würde aus der Debatte eine Auseinandersetzung. |
Schlichtung | Lösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung. Bei der Schlichtung unterbreitet der neutrale Dritte Vorschläge zur Einigung. |
confidential Listener | Ein neutraler Dritter wird von den Parteien ernannt, um Vergleichsvorschläge (Eini-gungsangebote) zu vermitteln. Dies geschieht ohne inhaltlichen Bezug. Die Einigungs- oder Teilungsrate wird in der Regel von den Parteien im Voraus vereinbart. |
Clearingverfahren | Beratung über das zur Konfliktlösung passende Verfahren als Schnittstellenverfahren zwischen Akquise und Mediation. |
Selbsthilfe | Kein Verfahren aber eine Möglichkeit. Sie wird meist in Anspruch genommen, wenn die Verfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. |
Konfliktbeilegungsverfahren | Das Gesetz verwendet den Begriff als Oberbegriff aller Verfahren der Konflikt- und der Streitbeilegung. Achtung: In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren lediglich noch das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Konfliktmoderation | Die Konfliktmoderation ist ein Verfahren, das sich auf die Moderation einer Auseinandersetzung über die Konfliktbeilegung beschränkt. Ihr Ziel ist es, die Parteien dabei zu unterstützen, ihre Standpunkte auszutauschen und einen Weg zu finden, wie der Konflikt beilegt werden kann. |
Settlement | Siehe Vergleich |
Sühneverfahren | Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage. Zuständig ist die Vergleichsbehörde (Schiedsstelle) |
Baseball Arbitration | Die Parteien unterbreiten Angebote unter denen der Schiedsrichter wählt ohne sie zu verändern. |
Beschwerde | Die Beschwerde im engeren Sinne ist ein juristischer Terminus. Er fällt unter die Kategorie der Rechtsbehelfe. Ein Rechtsbehelf bezeichnet die Möglichkeit für eine Partei, gegen eine (hoheitliche) Entscheidung vorzugehen. Diese Möglichkeit scheidet in der Mediation schon deshalb aus, weil der Mediator keine Entscheidung trifft. Hier wird der Begriff der Beschwerde also weiter gefasst und im volkstümlichen Sinn als Äußerung über ein Fehlverhalten verstanden. Die Mediation bzw. der Mediator muss auch damit umgehen können. |
Ombudsmann | Auch als Ombudsverfahren oder Ombudsperson bnezeichnet. Obwohl Ombud Vollmacht bedeutet, ist der Ombudsmann zwar oft ein Vermittler, nicht aber bevollmächtigt. Ombudsmänner gibt es überall auf der Welt mit unterschiedlichen Funktionen. So wird ein Ombudsmann auch als unparteiische Schiedsperson bezeichnet. |
Non-Binding Arbitration | Die Entscheidung des Dritten steht unter dem im Vorbehalt der Annahme durch die Parteien |
Negotiation | Verhandlung |
Vergleichsverhandlung | Verhandlungen im oder ausserhalb des Gerichts über eine gütliche Streitbeilegung. Der Vergleich ist in § 779 BGB ein als gegenseitiges Nachgeben definiert. |
Verbraucherschlichtung | Lösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung In Verbraucherstreitigkeiten |
Adjudication | Dispute Adjudication ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument für Baukonflikte aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Der Adjudicator trifft innerhalb kürzester Frist für alle aufkommenden Konflikte eine Entscheidung, die aber innerhalb eines Gerichtsverfahrens überprüfbar ist. Sie wird daher als vorläufig bindend bezeichnet. |
Coaching als Beratungsmodell | Das Coaching ist ein gesprächsbasiertes Beratungsmodell, bei dem es meist um die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven geht. |
obligatorische Streitschlichtung | 15 a EGZPO ermächtigt die Länder eine einvernehmliche Streitbeilegung vor Inanspruchnahme des Gerichts vorzuschreiben. Der Hauptanwendungsfall ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrensachen. Die vorgeschriebene Streitbeilegung wird in der Literatur als obligatorische Streitschlichtung bezeichnet, die von einer Gütestelle ausgeführt werden muss. Der Einigungsversuch ist eine Prozessvoraussetzung. Eine Klage, die ohne den zuvorigen Einigungsversuch eingereicht wird, ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. |
Court Annexed ADR Processes | Multi-Door-Courthouse: Das Gericht fungiert als Schnittstelle für die verschiedensten ADR Verfahren |