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Beibringungsgrundsatz

ID
15833
Bezeichnung
Beibringungsgrundsatz
Beschreibung
Der Beibringungsgrundsatz ist ein Prinzip des Zivilprozesses. In gewisser Weise findet er auch in der Mediation Anwendung. Er besagt, dass alle Informationen von den Parteien (und nicht vom Richter) einzubringen sind. Der Beibringungsgrundsatz unterscheidet sich vom Amtsermittlungsgrundsatz, wo das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Informationen auf dem Tisch liegen.
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