Lade...
 

Die Haftpflichtversicherung des Mediators

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Haftpflicht des Titels Berufsausübung in der Abteilung Praxis.
Es geht um die Möglichkeit, die Pflichten und die Notwendigkeit zur Versicherung des Mediators.

Haftung Schadenersatz Versicherungspflicht Berufsaufsicht Beschwerden Mediationsfehler

Abstract: Es wäre falsch zu glauben, dass ein Mediator nicht für Fehler haftet, weil er keine Entscheidungen fällt, die Parteien eigenverantwortlich handeln und er nicht für das Ergebnis verantwortlich sei. So scheinen manche zu denken. Zutreffend ist jedoch, dass ein Mediator duchaus für Fehler einstehen muss. Und wenn es zum Schaden kommt, muss er auch dafür einstehen. Damit kommt die Frage der Vermögenshaftpflichtversicherung ins Spiel.

Einführung und Inhalt: In der Ausbildung bekommen die nichtjuristischen Teilnehmer immer einen Schreck wenn über das Mediationsrecht berichtet wird, woran zu denken ist und wo ein Haftungsrisiko besteht. Sofort kommt die Frage nach einer Versicherung auf. Auf die Möglichkeiten und Chancen soll im Folgenden eingegangen werden.

Welche Versicherungen kommen in Betracht?

Wenn der vorwerfbare Fehler zu einem Vermögensschaden führt, wofür der Mediator Schadensersatz zu leisten hat, dann ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die passende. Sie ersetzt allerdings keine Schäden, die etwa dadurch entstehen, dass es zu einem Umfall im Büro gekommen war. Das kann schnell passieren, wenn eine Partei über eine frisch geputzte Treppe fällt usw.

Besteht eine Versicherungspflicht

Eine Versicherungspflicht für Mediatoren besteht grundsätzlich nicht. Dazu gibt es aber Ausnahmen:

  1. Im Ausland (z.B. Österreich) besteht eine Versicherungspflicht für Mediatoren
  2. Eine Versicherungspflicht besteht auch, wenn der Mediator im Hauptberuf einem kammerpflichtigen Beruf angehört, der eine Versicherungspflicht vorschreibt. Das ist z.B. bei Anwälten, Steuerberatern usw. der fall.
  3. Eine Versicherungspflicht besteht (je nach Landesrecht) auch für Gütestellen.

Welche Risiken deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 Bearbeitungshinweis:
Dieser Beitrag muss noch bearbeitet werden. Sie können daran mitwirken. Bitte informieren Sie sich im Beitrag Bearbeitungsbedarf. Die Bearbeitungsrückstände werden zur Textvollendung oder zur Programmvollendung vorgemerkt

Wer bietet solche Versicherungen an?

 Aktionshinweis

Die Liste der Forschungseinrichtungen, die mit Mediation zu tun haben, wird redaktionell geführt. Sie haben die Möglichkeit, die Angaben zu ergänzen und zu vervollständigen.


XXX

Bedeutung für die Mediation

XXX

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.

Bearbeitungsstand: 2023-08-10 13:02 / Version 9.

Aliase:
Bemerkung: Aktionshinweis, Produkthinweis
Prüfvermerk: -


Based on work by Bernard Sfez . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag Dezember 24, 2024 07:22:30 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten