Ausbildungsvorschriften kurz und bündig
Im Wiki to Yes finden Sie eingehende Ausführungen zur Ausbildung. Die immer wiederkehrenden Fragen sind Grund genug für ein Merkblatt.
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Ausbildungsvorschriften
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Alternativen:
§5 Abs. 1 Mediationsgesetz:
Voraussetzungen sind:
- Erstausbildung: Eine Ausbildung in Mediation (Hier kann man von einer 90 Stunden umfassenden Ausbildung ausgehen, wobei ein Teil als Fernstudium möglich ist. Die Inhalte sollten an die ZMediatAusbV angelehnt sein).
- Fortbildung: Es besteht eine nicht spezifizierte Fortbildungsverpflichtung.
Quelle: §5 Abs. 1 Mediationsgesetz
§5 Abs. 2 Mediationsgesetz:
Voraussetzungen sind:
- Erstausbildung: Eine 120 Präsenzstunden umfassende Ausbildung, die sich quantitativ und qualitativ der Ausbildungsverordnung entspricht, sowie eine Supervision vor der Zertifizierung
- Fortbildung: Die Fortbildung umfasst innerhalb von 2 Jahren nach Zertifizierung vier weitere Supervisionen und 40 Stunden im 4 Jahresrhythmus.
Quelle: §5 Abs. 2 Mediationsgesetz und ZMediatAusbV
Verbände
Voraussetzungen sind:
- Erstausbildung: Die Verbände erwarten für die Erstausbildung meistens 200 Stunden, bis zu 5 Falldokumentationen und / oder Supervisionen
- Fortbildung: Die Fortbildung umfasst mindestens die Studenleistung der Ausbildungsverordnung
Hochschulen
Voraussetzungen sind:
- Erstausbildung: Die Anforderungen entsprechen den Zertifizierungs- oder Graduierungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen.
Alias: Alt-Ausbildungsregelungen
Siehe auch: Ausbildung, Mediator, Ausbildungszertifikate, Ausbildungsinhalte
Prüfvermerk: -