Bestätigung i.S.d. §135 FamFG
Die Vorschrift besagt: "Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen". Nähere Informationen finden Sie im Beitrag Informationsgespräch.
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Bestätigung i.S.d. § 135 FamFG
In der Familienangelegenheit xxx,
Gerichtsaktenzeichen xxx
wird bescheinigt der vom Gericht benannte Mediator xxx (die vom Gericht benannte Stelle durch den Mediator xxx), dass die Parteien xxx und xxx weisungsgemäß an dem Informationsgespräch über Mediation teilgenommen haben.
Unterschrift
Alias: Checkliste Benchmarks, Qualitätsmerkmale Mediation
Siehe auch: Benchmarks, Qualität
Prüfvermerk: -