Mediatorenvermittlung
Natürlich können Sie jemanden fragen, ob er Ihnen eine Mediatorin oder einen Mediator empfehlen kann. Aber auch eine derartige Empfehlung beantwortet nicht immer die Frage nach den Qualifikationsanforderungen für den konkreten Fall. Deshalb finden Sie im Mediationswiki mehrere Beiträge, die sich mit der Suche und der Wahl des passenden Mediators auseinandersetzen:
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In diesem Beitrag geht es um die Problematik der Empfehlung und der Vermittlung eines Mediators. Es geht also um die Suche nach einem passenden Mediator. Die Suche ist von der Wahl zu unterscheiden. Um wählen zu können, bedarf es einer Auswahlmöglichkeit.
Empfehlung
Häufig kommen Mediationen über eine Empfehlung zustande. Es fällt auf, dass Parteien nach einer Empfehlung sogar weite Wege in Kauf nehmen, um den empfohlenen Mediator aufzusuchen. Dieses Phänomen beweist, dass die Mediation eine Vertrauenssache ist. In gewisser Weise begeben sich die Parteien in die Obhut des Mediators, indem sie ihm vertrauen, den rechten Weg in die Konfliktbeilegung zu finden.
Institutionalisierung
Besonders bei der sogenannten institutionalisierten Mediation wird den Parteien ein Mediator (der dem Unternehmen, dem Institut oder Verband angehört) vermittelt. Oft spielen dabei Markt- und Institutsinteressen eine Rolle. Das Institut hat ein eigenes Interesse an der Auswahl, weil es sich und die ihm angehörigen Mediatoren nach vorne bringen will. Das kann leigitim sein, wenn es um eine Qualitätssciherung geht.Um diese Einschätzung vornehmen zu können,müssen sowhl die Qualität wie die Kriterien bekannt sind, die für den Vermittlungsvorschlag sprechen und eigene Interessen offen gelegt werden. Eigene Interessen haben z.B. Rechtsschutzversicherer. Sie sparen Geld, wenn die Mediation einen Rechtsstreit verhindert. Je nach der Einbindung und der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Mediators könnte dessen Unabhägigkeit in Frage stehen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main 6 U 110/14 trägt diesem Umstand Rechnung. Wenn auch aus anderen Gründen hat sie ausgeführt, dass Klauseln von Rechtsschutzversichereren, die die Durchführung (Kostenerstattung) des einen oder anderen Verfahrens von der Inanspruchnahme eines von ihnen vorgegebenen Mediators abhängig macht, unzulässig sind. Wörtlich wurde im Tenor des genannten Urteils ausgeführt:
Die Wahl des Mediators obliegt gemäß §2 Abs. 1 Mediationsgesetz den Parteien. Dieser Grundsatz ist von allen Instituten und Verbänden zu beachten, die einen Mediator vermitteln. Wenn eine Vermittlung dennoch stattfindet, sollten die Auswahlkriterien der vorgeschlagenen oder gelisteten Mediatoren, das Auswahlverfahren und die individuelle Kompetenz des Mediators an den vorstehenden Ausführungen gemessen und transparent gemacht werden, um einem Misstrauen von vorne herein vorzubeugen.
Verzeichnisse und Vermittlungsdienste
Vermittlung
Es kann passieren, dass die im Streit befindlichen Parteien sich zwar auf die Mediation als Verfahren verständigen können, nicht aber auf den Mediator. Die eine Partei schlägt einen Mediator vor, den die andere Partei natürlich ablehnt und umgekehrt. Der Streit verlagert sich auf die Frage, wer als Mediator in Betracht kommt. Oft ist der Grund für die Ablehnung des Vorschlags der Gegenseite in der Sorge begründet, dass der Mediator den die gegnerische Partei vorschlägt, irgendwie in ihrem Lager steht und ihr gewogen sein muss. Es gibt natürlich auch noch andere Gründe. Das Dilemma lässt sich lösen, in dem der Weg festgelegt wird wieder Mediator zu finden ist. Manche Mediationsklauseln regeln deshalb genau diese Frage bereits im Vorfeld. Unter Umständen legen sie auch eine Instanz fest, die den Mediator bestimmen soll. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Mediatorenwahl nicht auf eine Mediationsklausel zurückgeführt werden kann. Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, die Wahl des Mediators zu delegieren oder dessen Vermittlung auf eine andere Instanz, der beide Seiten vertrauen,
Selbsthilfe
Ohne eine Empfehlung oder Vermittlung sind Sie auf sich selbst gestellt. Deshalb Verzeichnisse.
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Prüfung
Die Beziehung zum Mediator muss stimmen. §2 Mediationsgesetz besagt deshalb, dass die Parteien den Mediator wählen.
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Aliase: Mediatorenempfehlung
Siehe auch: Dienstleistung, Mediatorenverzeichnis, Check-Mediatoren
Diskussion (Foren): Siehe Mediationsvideos