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§ 8 Mediationsgesetz


§ 8 Evaluierung
(1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum Juli 2017 auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus-und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind.
(2) Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll die Bundesregierung diese vorschlagen.


Auf der einen Seite kommt das Ministerium dem Auftrag fristgerecht nach. Die Ausschreibung zur Evaluierung des Mediationsgesetzes erfolgte am 26.10.2015. (Siehe Blog: Mediationsgesetz-Co). Auf der anderen Seite hat es den Erlass der ZMediatAusbV 4 Jahre verzögert. Die Verordnung wurde erst am 21. August 2016 erlassen. Den sogenannten ((zertifizierter Mediator|zertifizierten Mediator) wird es erst im September 2017 geben. Die Regelung tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, nachdem die Evaluation vorzulegen ist. Ihre Auswirkungen können von der Evaluation also kaum erfasst werden.

Entwicklung der Mediation

Hinterfragt werden die Auswirkungen des Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland. Was wird erwartet? In der Politik ist es von Vorteil, ihre Ziele zu kennen und die Konsequenzen einzuschätzen. Ganz abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob sich das Parlament eine politische Kontrolle erlauben darf, ist der Zweck der Evaluation nicht offen gelegt. Will das Parlament die Stärkung der Mediation erzwingen? Was ist das politische Ziel?

Wann ist die Mediation stark und was wären die Auswirkungen ihrer Stärke? Die Auseinandersetzung über diese Frage ist dringend zu empfehlen.

Nachfrage

Angenommen, die Stärkung der Mediation meint eine erweiterte Nachfrage nach Mediation. Angenommen, ie Zielvorgabe lautet, 50% der Fälle, die üblicherweise bei Gericht landen, sollten einvernehmlich durch Mediation geegelt werden. Welche Auswirkungen würde die erfolgreiche Umsetzung dieser Zielvorgabe auf den Streitmarkt haben? Wir müssten uns folgendes Szenartio vorstellen:

  • Die Mediation ist in der Lage, Konflikte nachhaltig zu lösen.
    Bei einer Sättigung von 50% bedeutet dies, dass die Häfte der Folgesachen wegfallen, mit denen Anwälte Einkünfte erzielen. Auch die Hälfte der zweitinstanzlichen Verfahren fällt aus.
  • Die Mediation verändert reduziert den Streitgegenstand
    Eine Eheangelegenheit führt beispielsweise zu mehreren Prozessen, weil unterschiedliche Gegenstände zu regeln sind (Ehesache, Unterhalt Ehegatten, Unterhalt Kind, Zugewinn, Verasorgungsausgleich, Hausrat usw.). Den Streitigkeiten liegt nur ein Trennungskonflikt zugrunde, der sich in mehreren Problemfeldern auswirkt. In der Mediation wären die vielen Gerichtsprozesse auf nur eine Trennungsmediation reduziert, die im übrigen nicht nach Streiwerten sondern nach Zeitwerten abgerechnet wird.
  • Die Mediation geht einen einvernehmlichen Weg
    Die Parteien verzichten auf mindestens einen, wenn nicht gar auf zwei Anwälte. Streitgutachten erübrigen sich. Also wird es auch insoweit zu Umsatzeinbrüchen im Dienstleistungsbereich kommen.
  • Die Mediation ist ein kannibalisches Produkt
    Mit jeder erfolgreichen Mediation verbessert sich die Kommunikationsfähigkeit der Medianden. Die Mediation ist auch zur Streitvermeidung einsetzbar, sodass es gar nicht erst zu (rechts)streitigkeiten kommt. Auf Dauer dürften die Streitigkeiten abnehmen und damit auch die Nachfrage nach Streitdienstleistungen1 .


Wenn die These zutrifft, dass die Nachfrage nach Dienstleistungen proportional abnimmt, je erfolgreicher die Mediation ist, dann interessiert, wie die Mediation den Markt verändert. Was machen die arbeitslosen Rechtsanwälte und Richter? Wie werden sie den Rückgang der Nachfrage kompensieren? Umgekehrt käme es zu wirtschaftlichen Vorteilen, weil soziale Kollateralschäden ausbleiben. Mit einer sogenannten Wohlfahrtsanalyse wäre es möglich, diese Auswirkungen auf unser ökonomischers System zu berechnen.

Kultur

Die Mediation soll angeblich auch die Streitkukltur fördern. Damit löst sie sich aus dem ökonomischen Kontext und betrifft das soziale Miteinander. Damit die Mediation ein Kulturgut werden kann, muss sie verbreitet werden. Dann müsste die mediative Haltung im Vordergrund stehen, nicht die Nachfrage oder die Dienstleistung. Würde dieser Ansatz gefördert, wird sich das Denken der Gesellschaft verändern. Man würde nicht mehr in Mehrheiten, Ab- und Ausgrenzungen denken, man würde in Gemeinsamkeiten und Einbeziehungen denken. Die Demokratie, wie wir sie heute kennen, würde sich zugunsten der Zivilgesellschaft erübrigen.

Situation der Aus-und Fortbildung

Auch hier ist das politische Ziel zu hinterfragen. Die Mediation beschert einen Ausbildungsmarkt. Nicht jeder Azubi will Mediator werden. Wenn diesen Menschen Zugnag zur Ausbildung gewährt werden soll, muss die Schwelle niedrig sein. Soll es eine flächendeckende Verbreitung geben, muss die Ausbildungsschwelle auf einem mittleren Niveau liegen. Soll die Mediation ein Eliteprodukt werden, muss die Schwelle hoch gesetzt werden. Eine teure Ausbildung führt zu einem teuren Produkt.

Qualitätssicherung

Der Gesetzgeber fragt, ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind. Wieder wird die Qualität der Ausbildung hinterfragt, ohne dass die Qualität der Dienstleistung abgestimmt ist. Man unterstellt, dass die Qualität der Ausbildung die Qualität der Dienstleistung erhöht. Wie in der Praxis begegnen wir dem Phänomen, dass Standards und Regeln zur Ausbildung eingefordert werden, obwohl nicht einmal die Kunstregeln der Dienstleistung geklärt sind. Wird hier der zweite Schritt vor dem ersten gegangen?

Evaluierung

Die Evaluierung des Mediationsgesetzes wurde am 14.06.2017 von dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erstellt. Der Originaltext ist auf der Webseite http://www.bmjv.de zu finden. Wiki to Yes bietet eine Plattform, sich mit der Evaluierung und der von der Regierung aufgeworfenen Frage wie die Mediation gefördert werden kann, auseinanderzusetzen.

Originaltext Auseinandersetzung Evaluationsforum 

Die Evaluierung ist nicht die einzige Forschung, die Aussagen über die Entwicklung der Mediation machen kann. Eins Zusammenfassung findet sich im Wiki to Yes Mediationsreport 2019.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2021-11-09 08:58 / Version 25.

Alias: Evaluierung
Siehe auch: Stärkung der Mediation, Anmerkungen zur Evaluation, Blog: Mediationsgesetz-Co
Literaturhinweise: Trossen (un-geregelt)
Prüfvermerk: -

1 Detlev Berning, ein bekannter Mediator, sagte einmal völlig zu recht: Wenn die Mediation erfolgreich ist, dann gibt es bald keine mehr


Based on work by Bernard Sfez und Arthur Trossen . Last edited by anonymous contributor
Seite zuletzt geändert am Mittwoch Dezember 25, 2024 18:40:51 CET.

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