Eigenschaften der Mediation
Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Seite Eigenschaften, die eine Unterseite zur Prägung der Mediation im Kapitel Mediationsverständnis darstellt, die dem Abschnitt Mediation des Fachbuchs Mediation zugeordnet ist:
Prägung Gedanken Eigenschaften Grundsätze Systemik Konstrukt Selbstregulation Identifikation
Worauf es ankommt: Die Eigenschaften kennzeichnen das Wesen der Mediation. Es ist wichtig, die Eigenschaften von den Grundsätzen abzugrenzen. Dieser Beitrag befasst sich mit den besonderen Verfahrenseigenschaften der Mediation. Beachten Sie bitte auch den Beitrag über die allgemeinen Eigenschaften der Verfahren. Er bildet den Ursprung für die Auseinandersetzung mit den Mediationseigenschaften. Erst die allgemeine Auseinandersetzung mit den Verfahren und der Versuch ihrer Abgrenzung hat zu der Erkenntnis geführt, wie wichtig es ist, den jeweiligen Charakter des Verfahrens herauszustellen, um die Verfahren voneinander unterscheiden zu können.
Einführung und Inhalt: Ein erster Zugang zu den Eigenschaften der Mediation ergibt sich aus dem Verfahrenszweck. Bei der Durchführung einer Mediation geht es darum, die Mediation zu verwirklichen. Nur so lässt sich die Lösung aus dem Prozess heraus entwickeln. Wann eine Mediation verwirklicht wird oder nicht, ergibt sich aus den Eigenschaftsmerkmalen. Anders formuliert:
Warum sind die Eigenschaften so wichtig?
Eigenschaften sind die zum Wesen einer Person oder Sache gehörenden Merkmale. Die Notwendigkeit, die Eigenschaftsmerkmale der Mediation herauszuarbeiten und zu kennen, ergibt sich aus Irritationen und Ungenauigkeiten, die sich aus den Definitionsversuchen der Mediation ableiten. Die gesetzliche Definition ist ungenau. Indem sie nicht auf die Vermittlung hinweist, erschwert sie die Abgrenzung zur Schlichtung. Indem sie die Vertraulichkeit und Neutralität zum Tatbestandsmerkmal erhebt, werden Meditationen mit eingeschränkter Vertraulichkeit gegebenenfalls nicht mehr als Mediation behandelt. Dazu ein Beispiel:
Wenn dieser Fall unter das Mediationsgesetz subsummiert wird, würde es sich nicht um eine Mediation (i.S.d. Gesetzes) handeln. Das ist kaum vorstellbar, wenn es doch eine Mediation war und der Mediator alles richtig gemacht hat. Kann die Übertragung im Fernsehen das zunichte machen? Das Problem hat auch Greger erkannt. Um das unerwünschte Ergebnis zu verhindern, stuft er manche Tatbestandsmerkmale als nicht essenziell ein. Methodisch eindeutiger ist die Unterscheidung zwischen Tatbestandsmerkmalen, die auf Eigenschaften und solchen, die Prinzipien abbilden. Eine präzise Auseinandersetzung mit der Legaldefinition finden Sie im Online-Kommentar zum Mediationsgesetz.
Online-Kommentar zum Mediationsgesetz
Was sind die wichtigsten Merkmale der Mediation?
Weil sich die Verfahren aus ihrem Charakter ergeben sind auch für die Mediation die primären Verfahrenskriterien ausschlaggebend, um ihre Eigenschaften zu definieren. Die primären Verfahrenskriterien ergeben das Kommunikationsmodell, aus dem sich die wesensbestimmenden Mediationseigenschaften herleiten lassen. Die Unterscheidung zwischen Eigenschaften und Prinzipien ergibt sich aus der Auseinandersetzung mit dem Wesen der Mediation, das ihren Charakter umschreibt. Letztlich gibt auch die EU-Richtlinie hierfür einen Anhaltspunkt. Zusammengefasst konzentriert sich die Mediation auf nur drei wesentliche Eckdaten:
1. Die Parteien (Medianden) finden (selbst) eine Lösung.
2. Die Lösung basiert auf einem wechselseitigen Verstehen.
3. Die Lösung verwirklicht den maximalen Nutzen.
Beachten Sie bitte, dass diese Festlegung auf dem Konzept der Mediation beruht, dem die kognitive Mediationstheorie zugrunde gelegt wird. Die Eigenschaften stellen sich weniger präzise dar, wenn die Mediation wie in §1 Mediationsgesetz nur als die Unterstützung der Parteien zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung angesehen wird. Handelt es sich um eine Dienstleistung, kommt noch die Hilfeleistung als ein Kriterium hinzu. Sie bedingt die Eigenschaft:
4. Die Unterstützung durch eine neutrale, dritte Instanz (Person).
Aus diesen Eckdaten lassen sich alle Eigenschaften herleiten. Nachfolgend soll beschrieben werden, wie und woraus die determinierenden Eigenschaften der Mediation abgeleitet werden.
Wie lassen sich die Eigenschaften herleiten?
Die Definition im Mediationsgesetz benennt nur einige Eigenschaften der Mediation und setzt diese mit den Prinzipien gleich. Dadurch kommt es zu Irritationen. Eigenschaftsmerkmale und Prinzipien stehen begrifflich nicht auf der gleichen Ebene. Sie sollten weder vermegt noch verwechselt werden. Die Prinzipien sind mit den Grundsätzen identisch. Grundsätze sind keine Eigenschaften. Es handelt sich lediglich um Bedingungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Eigenschaftsmerkmale verwirklicht werden. Mithin orientieren sich die Prinzipien an den Eigenschaftsmerkmalen und nicht umgekehrt.
Die nachfolgenden Gegenüberstellungen sollen helfen, die Eigenschaften aus der Definition zu extrahieren und gegen die Prinzipien abzugrenzen.1
Definition → Eigenschaften → Prinzipien
Eigenschaften und Prinzipien lassen sich wie folgt aus den Definitionsmerkmalen herleiten:
Definitionsmerkmal | Eigenschaft | Prinzip |
---|---|---|
vertrauliches Verfahren | gesprächsoffen | Vertraulichkeit |
strukturiertes Verfahren | komplex | Informiertheit |
Verfahren | dynamisch | - |
Parteien streben an | ergebnisoffen | Ergebnisoffenheit |
freiwillig | selbstregulierend | Freiwilligkeit |
eigenverantwortlich | verantwortlich | Eigenverantwortlichkeit |
einvernehmlich | Konsensabhängigkeit | Konsensprinzip |
Konfliktbeilegung | Nutzenorientierung | |
mit Hilfe einer Person | Vermittlung | Indetermination |
unabhängig | Metaebene | Unabhängigkeit |
neutral | allparteilich | Neutralität |
ohne Entscheidungsbefugnis | Kommunikationsmodell | Indetermination |
die Parteien durch die Mediation führt | Vereinbarungen | Indetermination |
Prinzipien → Eigenschaften
Das Verhältnis von Prinzipien und Eigenschaften lässt sich wie folgt darstellen:
Prinzip | Mediationsgesetz | Zweck | Eigenschaft |
---|---|---|---|
Offenheit | evtl. §1 | Suche nach einer Lösung | ergebnisoffen |
Vertraulichkeit | §1 Abs.1,4 | Schutz der Mediation und des Gesprächs | gesprächsoffen |
Freiwilligkeit | §1 Abs.1 §2 Abs. 2,5 | Parteiautonomie | kontrollierbar |
Informiertheit | §2 Abs.6 | Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Umstände | bewusst |
Eigenverantwortlichkeit | §1 Abs.1 | gleiche Augenhöhe | verantwortlich |
Neutralität | §1 Abs.2 §2 Abs.3 | Unvoreingenommenheit | allparteilich |
Indetermination | §1 Abs.2 | Rollenfestlegung | unbeeinflussbar |
Der Bezugsrahmen
Den Bezugsrahmen ergibt das Wesen der Mediation. Das Wesen beschreibt die zu einer Person oder Sache gehörenden, beschreibenden Merkmale. Die "Sache" um die es geht, ist die Mediation. Sie ist der Prozess einer Vermittlung, die es den Parteien ermöglicht, selbst eine einvernehmliche, am allseitigen Nutzen orientierte Lösung zu finden. Diese Beschreibung beinhaltet im Grunde bereits alle wesentlichen Merkmale, aus denen sich die Mediation beschreiben lässt. Die Prinzipien sind dafür "lediglich" die Bediungungen, die diesen Prozess ermöglichen.
- Die Suche nach einer Lösung wird durch die Gesprächs- und Ergebnisoffenheit gewährleistet.
- Das offene Gespräch soll durch die Vertraulichkeit abgesichert und ermöglicht werden.
- Das Eigenständigkeit der Individuen wird durch die Freiwilligkeit garantiert
- Die Vermittlung erfordert eine Metaebene, die sich im Kommunikationsmodell verwirklicht. Sie soll jegliche Beeinflussung verhindern und wird durch die Indetermination abgesichert.
- Die neutrale Metaebene wird durch die Beteiligung eines neutralen Dritten sichergestellt.
- Die zu findende Lösung wird am Nutzen ausgerichtet.
- Die gemeinschaftliche Suche nach einer zu vereinbarenden Lösung bedingt die Gleichwertigkeit der Verhandlungspartner, die mit der Allparteilichkeit des Dritten korrespondiert.
Bedeutung für die Mediation
Die Festlegung der Eigenschaften als das Wesen der Mediation ist der Orientierungspunkt bei der Auslegung aller Regeln, die darauf abzielen die Mediation zu verwirklichen. Sie erlauben die Unterscheidung, welche Tatbestandsmerkmale in §1 Mediationsgesetz disponibel sind und welche nicht. Die Frage wird sich also auch auf die Haftung aus.
Was tun wenn ...
- Der Mediator verletzt ein Wesensmerkmal der Mediation
- Der Mediator verletzt ein Prinzip
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Interventionenfinder
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Alias: Mediationseigenschaften, Eigenschaft
Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: