Eine zusammenfassende Übersicht über die Wesensmerkmale der Mediation findet sich in dem Beitrag Alt-Grundsätze. Dieser Beitrag soll eine Auseinandersetzung mit den Eigenschaften ermöglichen und ihre Vielfalt und Relativität herausstellen. Die Erkenntnis, dass die Prinzipien nicht zwingend identisch mit den Eigenschaftsmerkmalen sind, sondern eher die Voraussetzungen um die Eigenschaftsmerkmale zu sichern ist der erste Zugang in eine Differenzierung und zugleich eine Orientierung um sich mit den Eigenschaftsmerkmalen auseinanderzusetzen:

Freiwilligkeit

Zweck: Herstellung der gleichen Augenhöhe, in dem keine Partei gezwungen werden kann an dem Verfahren teilzunehmen oder sich eine Lösung aufzwingen zu lassen. Nur wenn alle Parteien gleichberechtigt sind haben Sie die Möglichkeit nein zu sagen. Das zu diesem Prinzip passende Eigenschaftsmerkmal ist deshalb die gleiche Augenhöhe.

Vertraulichkeit

Zweck: Sicherstellung, dass ein offenes Gespräch möglich ist. Die Vertraulichkeit soll verhindern, dass Informationen, die in der Mediation erarbeitet werden, die streitige Ausgangslage in einem Konfrontationsverfahren verändert. mit der Vertraulichkeit wird ein geschützter Gesprächsrahmen hergestellt, sodass die dort generierten Informationen nicht missbraucht werden können. Die Vertraulichkeit ist ein Prinzip, dass die Eigenschaft Gesprächsoffenheit ermöglicht oder sicherstellt.


.... wird weiter ausgeführt