Lade...
 

Wesensgebot

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Kunstregeln im Titel Vorschriften der Abteilung Werkzeuge.
Die Kunstregeln ergeben Handlungsanweisungen, an denen sich der Mediator zu halten hat.

Kunstregeln Wesen Prinzipien Konsistenz Relevanz Kognition Information Grundsätze Haftung

Dieser Beitrag beschreibt eine Kunstregel. In Anlehnung an die Regeln der Handwerkskunst stellen die Regeln der Mediationskunst nicht kodifizierte Richtlinien (Gebote) dar, deren Missachtung zu Mediationsfehlen oder gar zur Haftung führen können. Das Wesensgebot ist eine der Kunstregeln.

Das Wesensgebot erwartet, dass jede Maßnahme in der Mediation ihrem Wesen entspricht. Es soll sicherstellen, dass der Charakter der Mediation verwirklicht wird. Das Wesen ergibt sich aus dem Mediationsverständnis. Es stellt einen Behandlungsfehler dar, wenn die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatorin nicht dem Wesen der Mediation entspricht

Im Kapitel Eigenschaften der Verfahren wurde bereits herausgearbeitet, dass die Identifikation des Verfahrenscharakters ein besses Abgrenzungsmittel ist, als formale Definition. Das gleiche gilt für die Mediation. Ihre Charaktereigenschaften wurden im Beitrag Das Wesen der Mediation herausgearbeitet. Die dadurch vorgegebene Prägung bildet somit den Maßstab für ein mediationskonfomes Handeln. Der Maßstab wird von dem zugrundeliegenden Mediationsverständnis geprägt, das sich in den Mediationskonzepten verwirklicht. Besonders markant sind folgende Merkmale:

  1. Die Parteien sollen die Lösung finden
  2. Der Mediator hilft ihnen dabei, ohne eine Lösung vorzugeben
  3. Die Mediation ist lösungsoffen und nutzenorientiert
  4. Die Lösung wird im Verfahren hergestellt (entwickelt)

Eine ins Detail gehende Auseinandersetzung mit dem Wesen der Mediation finden Sie im Beitrag Wesen. Eine Auseinandersetzung mit den Eigenschaften und ihre Abgrenzung zu den Grundsätzen finden Sie im Beitrag Eigenschaften.

Das Wesen der Mediation Die Eigenschaften der Mediation

Das Wesensgebot wurde eingeführt, weil die Mediation ein flexibles Herangehen erfordert. Wer stur die Phasen abwickelt, reduziert ihre Möglichkeiten. Kreativität ist gefragt. Das Wesensgebot stellt sowohl die Möglichkeiten wie auch die Grenzen heraus. Es ist die oberste Direktive, die auch vom Gesetzgeber zu beachten ist.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-04-08 22:25 / Version 15.

Aliase: KR01-Wesen
Siehe auch: Kunstregeln
Prüfvermerk:


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag November 22, 2024 20:30:53 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minuten