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Informationsbewertung

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Die Informationsbewertung grenzt sich von der Informationsqualifikation ab. Während es bei der Qualifikation um die Kenntnis geht, um welche Informationen es sich handelt, betrifft die Bewertung der Information ihre Einschätzung. Eine Information kann als Argument qualifiziert werden. Ob das Argument jedoch überzeugt, ist eine Frage der Einschätzung. Die Informationsbewertung wird permanent während der Mediation durchgeführt. Sie betrifft den kompletten Informationsaustausch. Ihr Ziel ist die genaue Erfassung des Informationskerns.

Wie eine Information zu bewerten ist, hängt von ihrem Verwensungszweck ab. Die CRAAP-Methode benennt beispielsweise fünf Qualitätskriterien zur Prüfung der Wissenschaftlichkeit. Das Akronym steht für: Currency (Aktualität), Relevance (Relevanz), Authority (Autorität), Accuracy (Genauigkeit) und Purpose (Zweck). Grundsätzlich umfasst die Informationsbewertung die kritische Analyse von Informationen in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit, Relevanz, Genauigkeit und Objektivität.

Um den Informationskern zu erfassen, sollte der Mediator noch auf rhetorische Ausprägungen achten, mit denen Meinungen gebildet werden sollen. Dabei spielt gegebenenfalls eine Rolle, ob die Information eine Wiederholung darstellt und wie oft die Wiederholung gebraucht wird. Wenn eine Information wiederholt wird, ist sie wichtig. Möglicherweise befürchtet die Partei, dass sie überhört werden könne. Möglichwerweise will sie erreichen, dass aus den permanenten Wiederholungen Fakten werden. Um eine Information zu bewerten kommt es auch darauf an, ob und wo Tilgungen, also Weglassungen, vorkommen und wie gegebenenfalls selektiert wird. Dann spielt es eine Rolle, in welchem Frame die Information präsentiert oder in welchen Kontext sie gestellt wird. Schließlich sollte auf Über- oder Unterbewertungen oder darauf geachtet werden ob die Infromatioon als alternativlos dargestellt wird.

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1 Siehe auch -


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Seite zuletzt geändert am Sonntag August 18, 2024 13:14:43 CEST.

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