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Einzelmediation

Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Er bezieht sich zum einen auf die Zahl der Mediatoren. Dann ist die Einzelmediation eine Mediation, die nur mit einem Mediator durchgeführt wird. Der Begriff wird aber auch verwendet, wenn die Mediation nur eine Partei betrifft. Sie ist von der Stellvertretermediation abzugrenzen. Weitere Abgrenzungen ergeben sich aus folgenden Beiträgen:

Mediationsformate:Einzelmediation Co-Mediation Teammediation Selbstmediation Stellvertretermediation

Schon die unterschiedliche Verwendung des Begriffs in der Praxis verleitet zur Frage, was die Mediation überhaupt ist. Kann eine Mediation die nur mit einer Partei durchgeführt wird und am Ende noch deren inneren Konflikt beigelegt überhaupt eine Mediation sein? Dazu aber später. Der Begriff der Einzelmediation bezieht sich zum einen auf die Zahl der Mediatoren und zum anderen auf die Zahl der Parteien. Wo liegen die Unterschiede und wo kommt es zu Problemen?

Anzahl der Mediatoren

Was die Zahl der Mediatoren anbelangt wird zwischen der Einzelmediation, der Co-Mediation und der Teammediation unterschieden. Wie der Name sagt es bei der Einzelmediation nur ein Mediator beteiligt, bei der Comediation sind zwei Mediatoren beteiligt und bei der Teammediation sind mehrere Mediatoren beteiligt. Die Einzel-, die Co- und die Teammediation sind sogenannte Mediationsformate. Die Einzelmediation, der nur ein Mediator eingeschaltet wird, bildet den Regelfall. Weitere Mediatoren sind hinzuzuziehen, wenn wegen der Zahl der Parteien oder den Anforderungen des Anwendungsfeldes das Blickfeld nur eines Mediators eingeschränkt ist.

Anzahl der Parteien

Das Mediationsgesetz verwendet den Begriff der Partei stets im Plural. Das hat damit zu tun, dass das Mediationsgesetz davon ausgeht, dass die Mediation zur Beilegung sozialer Konflikte, also von Konflikten zwischen Personen, zuständig ist. Je nachdem welches Mediationskonzept der Mediation zugrunde gelegt wird, entfaltet die Mediation ihre Kompetenz jedoch nicht nur im sogenannten Mediationsverfahren. Besonders wenn sie die Mediation an der kognitiven Mediationstheorie ausrichten, bildet die Mediation einer Kompetenz ab, die methodisch auch jenseits des Mediationsverfahrens im Sinne des Mediationsgesetzes zur Anwendung kommen kann.

Reimer unterscheidet zwei Fälle, wo die Einzelmediation oder die „one-party-Mediation“ hilfreich sein kann:1

  1. Der Konfliktpartner oder Konfliktbeteiligten sind nicht bereit, sich an der Mediation zu beteiligen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. In dxem Fall hilft die Einzelmediation der bereiten Partei Lösungen zu finden. Dieses Anwendungsformat unterscheidet sich von der sogenannten Stekllvertretermediation, weil die Gegenseite nicht, asuch nicht durch einen Stellvertreter, persönlich repräsentiert wird.
  2. Es geht um die Bewältigung eigener Konflikte einer Partei, wo innere Anteile im Konflikt stehen.

Auch die integrierte Mediation, aus der heraus die kognitive Mediationstheorie entwickelt wurde, geht davon aus, dass sich die Mediation hervorragend für die Lösung von Widersprüchen in allen Entscheidungsprozessen eignet. Sie geht sogar noch weiter indem sie belegt, dass sich ein Mensch auch ohne Mediator selbst mediieren kann. Die Einzelmediation würde dann auf eine Selbstmediation ausgedeht, wenn es darum geht, den Vorgang mit Begriffen zu belegen.

Auf den Container kommt es an


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Bedeutung für die Mediation

XXX

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-12-01 12:31 / Version 4.

Alias:
Siehe auch: Mediationsverzeichnis, Konfliktverzeichnis, Verfahrensverzeichnis,
Prüfvermerk: -

1 Siehe Reimer (Einzelmediation) - 2022-12-01

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