Die Wahl der passenden Mediatoren
Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Formularseite, die dem Titel Formulare der Abteilung Werkzeuge zugeordnet wird. Die Formulare sind Mustertexte und Textvorlagen, die zu verschiedenen Anlässen genutzt werden können.
Formularsammlung Mediatorencheck Mediatorenverzeichnis Mediatorenauswahl
§2 Abs. 1 Mediationsgesetz besagt, dass die Parteien den Mediator auszuwählen haben. Das folgende Prüfungsschema soll ihnen helfen, den passenden Mediator, die passende Mediatorin oder die passenden Mediatoren zu finden. Die Prüfung nimmt auf die Ausführungen im Beitrag Mediatorenauswahl Bezug und bietet zugleich eine Hilfe für die Verfahrenswahl. Ein Liste von Mediatorinnen und Mediatoren finden Sie im Mediatorenverzeichnis.
Prüfung zur Mediatorenwahl
Ein Konfliktdienstleister, insbesondere der Mediator oder die Mediatorin Ihrer Wahl, sollten in der Lage sein, die folgenden Fragen zu beantworten. Sie erkennen an den Antworten, ob und inwieweit er sich auf Ihren Fall einlassen und die dazu passende Hilfestellung anbieten kann:
- Welche Verfahren kommen in Ihrem Fall zur Konfliktlösung in Betracht und worin unterscheiden sie sich genau? => Verfahrenscheck
- Warum ist die Mediation das geeignete Verfahren? =>Check zur Prüfung der Geeignetheit.
- Welche Bearbeitungstiefe erfordert der Fall? => Check zur Wahl des Mediationsmodells
- Welche Konfliktkosten sind anzusetzen? => Konfliktkostencheck
Kriterien für die Verfahrenswahl sind die Leistungsfähigkeit und der zu erzielende Nutzen. Um diese Kriterien abzuschätzen, ist eine Auseinandersetzung mit dem zu lösenden Konflikt erforderlich. Der Konfliktdienstleister muss eine Vorstellung davon haben, wie sich die jeweilige Konfliktbehandlung langfristig auswirkt und wie die Chancen und Risiken des vorzuschlagenden Verfahrens und der konfliktbedingten Bearbeitungstiefe einzuschätzen sind.
- Genügt ein einzelner Mediator?
- Bedarf es einer Co-Mediation?
- Bedarf es einer Teammediation?
Kriterien für Einzel- und Co-Mediation sind der Wirkungsgrad der Wahrnehmung (Wahrnehmungsradius). Es kommt darauf an, ob ein Mediator die Teilnehmer und Problemfelder überschauen kann oder ob mehrere Mediatoren zur Vervollständigung der Wahrnehmung eingesetzt werden? Als Fausregel mag gelten: Ab 5 Teilnehmern ist eine Co-Mediation zwingend. Auch die Geschlechtlichkeit kann den Wahrnehmungsradius bestimmen. Ist der Mediator ein Mann oder eine Frau oder werden Mann und Frau benötigt? Schließlich mag der kulturelle und fachliche Hintergrund ein Wahrnehmungskriterium sein.
- Der Mediator beherrscht das Mediationsmodell?
- Der Mediator beherrscht die Personenzahl?
- Der Mediator kann den Prozess (fachlich) begleiten?
- Wie ist seine Verstehenskompetenz einzuschätzen?
- Gibt es nachvollziehbare Benchmarks an denen die Leistung des Mediators gemessen und seine Pflichten festgemacht werden können?
Kriterien für die Qualifikation sind nicht zwingend das Ausbildungszertifikat, sondern der mögliche Handlungsrahmen. Der zeigt sich an der Flexibilität des Mediators. Ein Bewerber mag auf Erfahrungswerte im CV achten oder die o.g. Kriterien einfach hinterfragen.
- Fachliche Neutralität: Der Mediator beherrscht die Interdisziplinarität und besitzt das für den Fall erforlderliche Hintergrundwissen.
- Persönliche Neutralität: Unparteilichkeit
- Der Mediator kann die Meta-Ebene abbilden.
Kriterien für die Fähigkeit, die Metaebene abzubilden, liefern die fachliche und persönliche Neutralität. Der Mediator benötigt ein fachliches Verständnis, aber keine fachliche Betroffenheit. Das gleiche gilt für die persönliche Beziehung zu den Medianden. Die Fähigkeit, die Metaebene zu personifizieren, manifestiert sich auch in der Haltung.
- Der Mediator zeigt eine zur Mediation passende Haltung.
Kriterien für die Haltung. Wenn die Mediation ein Verstehensprozess ist, dann ist das Verstehen abhängig vin der Art und Weise des Denkens. Wenn nicht der Mediator, sondern die Mediation als Kognitionsprozess die Parteien dazu bringt, selbst eine Lösung zu finden, dann sollte sich des in der haltung des Mediators niederschlagen. Hier mag der Gesamteindruck zählen.
- Netzwerk
- Präzision
Kriterien für die Dienstleistung ist die Fähigkeit, die Dienstleistung gegen andere Dienstleistungen abzugrenzen (also z.B.: nicht die Mediation wie eine Therapie zu verkaufen oder als Ersatz für eine Rechtsberatung) und nicht mehr zu versprechen als die Mediation leistet (z.B.: Beratungsumfang, Vor-nachbearbeitung, (Clearing, institutionelleMediation)
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Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen.
Siehe auch: Mediatorenauswahl, Mediatorenverzeichnis
Prüfvermerk: