Lade...
 
Skip to main content

Allgemeines Lexikon der Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich im allgemeinen Lexikon der Mediation.
Das allgemeine Lexikon der Mediation ist ein Bestandteil der Wiki to Yes Enzyklopädie.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der allgemeinen Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen.

Enzyklopädie Allgemein Techniken Mediationen Konflikte Verfahren Berufe Dienste Recherche


In diesem Lexikon finden Sie allgemeine Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen. Zu jedem Begriff wird der Link auf die Wiki-Seite (also im Mediationshandbuch oder im Facharchiv) angezeigt, wo Sie Detailinformationen finden. Das Lexikon ist also nicht nur ein Verzeichnis von Fachausdrücken, sondern eine zusätzliche, zentrale Inhaltsverzeichnis im Mediationswiki. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Lexikon nur 1051 von insgesamt 2055 Einträgen in der Enzyklopädie umfasst. Die weiteren Fachbegriffe1 sind auch wegen ihres speziellen Datenformates2 in den anderen Lexikotheken gespeichert, von wo auch eine zentrale Suche möglich ist. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie den Begriff hier nicht finden sollten oder nutzen Sie das Gesamtverzeichnis oder die allgemeine Suchfunktion.

 Aktionshinweis:
Sie sind eingeladen, bei der Vervollständigung des Fachwörterbuches mitzuwirken. Geben Sie einfach einen neuen Begriff ein, die Definition und den Link zur Wiki-Seite. Sie müssen angemeldet sein, um Daten eingeben zu können. Beachten Sie bitte die Zugangsrechte.Hier erfahren Sie mehr über die Wiki to Yes Aktionen

Verzeichnis der Begriffe
Geben Sie infach im Suchfeld unter "Begriff" oder "Definition" ein, wonach Sie suchen. Die Fundstelle wird Ihnen im Popup-Fenster gezeigt, wenn Sie mit der Maus über den als Link markierten Suchbegriff (Eintrag) fahren. Im Popup klicken Sie auf "Fundstelle Anzeigen"
A . B . C . D . E . F . G . H . I . J . K . L . M . N . O . P . Q . R . S . T . U . V . W . X . Y . Z . Alle
0 - 0 / 0 (20)
Bezeichnung
Beschreibung
RAAT

RAAT ist ein Akronym für die Faktoren der Stressbewältigung. Das steht für:

  • Resilienz
  • Achtsamkeit
  • Adaptation
  • Transparenz
Rabbit HoleDer Begriff wird synonym für "vom Hölzchen aufs Stöckchen kommend" verwendet. Er wird in der Internetwelt verwendet, um das Phänomen zu beschreiben, dass und wie User auf der Site oder im Thema gehalten werden. Es entsteht eine Verdichtung von Informationen, die sogar in einer Verschwörungstheorie enden kann.
Rahmenbildungandere Bezeichnung für die Initialisierungsphase und die Initialisierungsmethode.
RatSiehe Ratschlag
RatschlagEine meist unverbindliche Information als Hilfe zur Informationsverarbeitung, Entscheidungsfindung oder zum Verhalten. Mediatoren weisen gerne daraufhin, dass das Wort den Schlag beinhaltet, was darauf hindeutet, dass der Rat gegeben und nicht erarbeitet wird.
ReaktanzPsychologische Reaktanz entsteht, wenn die eigene Entscheidungsfreiheit bedroht oder eingeschränkt wird. Es ist der Versuch, diese Freiheiten wiederherzustellen. Sie wird oft durch psychischen Druck wie Verbote oder offensichtlicher Beeinflussung ausgelöst.
reale ParteiDie reale Partei ist eine natürliche oder juristische Person. Sie grenzt sich von der fiktiven Partei ab, der eigene Interessen zugeschrieben werden können.
RealitätDer Begriff Realität wird mit Wirklichkeit übersetzt. Sie beschreibt, was bereits verwirklicht ist. Ihr Gegenteil ist das Potenzial, welches noch nicht entfaltet ist.
RealitätsverlustEin geistiger Zustand, in dem Menschen die Situation in der sie sich befinden nicht mehr so erfassen können, wie es den Tatsachen entspricht.
RechtfertigungenRechtfertigen bedeutet, eine Handlung, Entscheidung oder Aussage zu verteidigen, die von anderen kritisiert oder angegriffen wird. Es geht darum, zu erklären oder zu begründen, warum etwas getan wurde oder gesagt wurde, um die Kritik oder den Angriff abzuwehren. Rechtfertigung kann auch bedeuten, sich für etwas zu entschuldigen oder um Verzeihung zu bitten. Rechtfertigungen haben in der Mediation deshalb einen besonderen Stellenwert und sollten Beachtung finden.
RechtsbehelfEin Rechtsbehelf gewährt die Möglichkeit, gegen eine hoheitliche Entscheidung vorzugehen. Er kann eingelegt werden, wenn eine Rechtsverletzung behauptet wird.
RechtsfriedeKein wirklicher Friede aber Ausschöpfung des Instanzenweges. D.h.: Es gibt keine Gerichtsinstanz mehr.
RechtsgarantieDie Rechtsgarantie des Staates ist gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers abzugrenzen. Sie ist als sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt und betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz hingegen betrifft Verletzungen im privatrechtlichen Bereich. Er wird aus Art 20 GG hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden.
RechtsgestaltungDie Rechtsgestaltung grenzt sich von der Rechtsanwendung ab. Die Privatautonomie garantiert die Freiheit bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen, etwa durch Vertrag.
RechtsgewährungJeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eine Interessengarantie auf die jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht.
RechtsgrundsatzRechtsgrundsätze sind allgemein anerkannte Rechtsmaßstäbe. Ein Rechtsgrundsatz findet sich z.B. in der Vorschrift des § 242 BGB wieder, der Treu und Glaube als ein grundlegendes Prinzip des Privatrechts festlegt. Rechtsgrundsätze müssen nicht zwingend kodifiziert sein. Trotzdem bilden Sie einen Maßstab für die Rechtsanwendung.
RechtshängigkeitDie Rechtshängigkeit eines Zivilprozesses beginnt mit der Zustellung der Klage. Sie bewirkt beispielsweise, dass ein Verfahren mit gleichem Gegenstand bei keinem anderen Gericht anhängig gemacht werden kann.
RechtsinformationIm Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können.
RechtsnachfolgeDie Rechtsnachfolge beschreibt den Übergang der Rechte und Pflichten von einem Rechtsvorgänger zu einem Rechtsnachfolger. Typische Anwendungsfälle sind das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge.
RechtsschutzversicherungVersicherung zur Übernahme der Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung.


Erweiterung
Geben Sie einen neuen Begriff mit Definition und Fundstelle im Wiki ein. Sie müssen angemeldet sein, um Daten eingeben zu können. Beachten Sie bitte die Zugangsrechte.


Du hast keine Berechtigung einen Eintrag einzufügen

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version 19.

Alias: Fachwörter
Siehe auch: Schlagworte, Liste der Verzeichnisse
Prüfvermerk:

1 Wie z.B. die Werkzeuge oder die Verfahren
2 in diesen Fällen genügt nicht die Definition. Um die Daten besser filtern zu können, sind für diese Lexika weitere Datenfelder angelegt worden.