Lade...
 
Skip to main content

Rechtsgewährung

ID
14180
Bezeichnung
Rechtsgewährung
Beschreibung
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eine Interessengarantie auf die jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht.
Fundstelle im Wiki
Anzeigen
Premium


Die weiteren Einträge sind dem Premiumzugang vorbehalten
Verfahrenstyp