RAAT | RAAT ist ein Akronym für die Faktoren der Stressbewältigung. Das steht für:
- Resilienz
- Achtsamkeit
- Adaptation
- Transparenz
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Rabbit Hole | Der Begriff wird synonym für "vom Hölzchen aufs Stöckchen kommend" verwendet. Er wird in der Internetwelt verwendet, um das Phänomen zu beschreiben, dass und wie User auf der Site oder im Thema gehalten werden. Es entsteht eine Verdichtung von Informationen, die sogar in einer Verschwörungstheorie enden kann. |
Rahmenbildung | andere Bezeichnung für die Initialisierungsphase und die Initialisierungsmethode. |
Rat | Siehe Ratschlag |
Ratschlag | Eine meist unverbindliche Information als Hilfe zur Informationsverarbeitung, Entscheidungsfindung oder zum Verhalten. Mediatoren weisen gerne daraufhin, dass das Wort den Schlag beinhaltet, was darauf hindeutet, dass der Rat gegeben und nicht erarbeitet wird. |
Reaktanz | Psychologische Reaktanz entsteht, wenn die eigene Entscheidungsfreiheit bedroht oder eingeschränkt wird. Es ist der Versuch, diese Freiheiten wiederherzustellen. Sie wird oft durch psychischen Druck wie Verbote oder offensichtlicher Beeinflussung ausgelöst. |
reale Partei | Die reale Partei ist eine natürliche oder juristische Person. Sie grenzt sich von der fiktiven Partei ab, der eigene Interessen zugeschrieben werden können. |
Realität | Der Begriff Realität wird mit Wirklichkeit übersetzt. Sie beschreibt, was bereits verwirklicht ist. Ihr Gegenteil ist das Potenzial, welches noch nicht entfaltet ist. |
Realitätsverlust | Ein geistiger Zustand, in dem Menschen die Situation in der sie sich befinden nicht mehr so erfassen können, wie es den Tatsachen entspricht. |
Rechtfertigungen | Rechtfertigen bedeutet, eine Handlung, Entscheidung oder Aussage zu verteidigen, die von anderen kritisiert oder angegriffen wird. Es geht darum, zu erklären oder zu begründen, warum etwas getan wurde oder gesagt wurde, um die Kritik oder den Angriff abzuwehren. Rechtfertigung kann auch bedeuten, sich für etwas zu entschuldigen oder um Verzeihung zu bitten. Rechtfertigungen haben in der Mediation deshalb einen besonderen Stellenwert und sollten Beachtung finden. |
Rechtsbehelf | Ein Rechtsbehelf gewährt die Möglichkeit, gegen eine hoheitliche Entscheidung vorzugehen. Er kann eingelegt werden, wenn eine Rechtsverletzung behauptet wird. |
Rechtsfriede | Kein wirklicher Friede aber Ausschöpfung des Instanzenweges. D.h.: Es gibt keine Gerichtsinstanz mehr. |
Rechtsgarantie | Die Rechtsgarantie des Staates ist gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers abzugrenzen. Sie ist als sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt und betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz hingegen betrifft Verletzungen im privatrechtlichen Bereich. Er wird aus Art 20 GG hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden. |
Rechtsgestaltung | Die Rechtsgestaltung grenzt sich von der Rechtsanwendung ab. Die Privatautonomie garantiert die Freiheit bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen, etwa durch Vertrag. |
Rechtsgewährung | Jeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eine Interessengarantie auf die jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht. |
Rechtsgrundsatz | Rechtsgrundsätze sind allgemein anerkannte Rechtsmaßstäbe. Ein Rechtsgrundsatz findet sich z.B. in der Vorschrift des § 242 BGB wieder, der Treu und Glaube als ein grundlegendes Prinzip des Privatrechts festlegt. Rechtsgrundsätze müssen nicht zwingend kodifiziert sein. Trotzdem bilden Sie einen Maßstab für die Rechtsanwendung. |
Rechtshängigkeit | Die Rechtshängigkeit eines Zivilprozesses beginnt mit der Zustellung der Klage. Sie bewirkt beispielsweise, dass ein Verfahren mit gleichem Gegenstand bei keinem anderen Gericht anhängig gemacht werden kann. |
Rechtsinformation | Im Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können. |
Rechtsnachfolge | Die Rechtsnachfolge beschreibt den Übergang der Rechte und Pflichten von einem Rechtsvorgänger zu einem Rechtsnachfolger. Typische Anwendungsfälle sind das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge. |
Rechtsschutzversicherung | Versicherung zur Übernahme der Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung. |