Begriff: Mediation
- ID
- 358
- Ungereimtheit
- Begriff: Mediation
- Betrifft
- Mediation
- Problemstellung
- Mediation ist als Verfahren definiert. Der Gesetzgeber spricht aber selbst vom Mediationsverfahren, verdoppelt also den Begriff. Es kommt zu Verwirrungen wenn zB der Güterichter sich Mediator nennt und das Güterichterverfahren als Mediation bezeichnet wird. Das Gesetz hätte keinen absoluten Begriff definieren dürfen, wenn der Begriff nur einen Teil des Themas abdeckt.
- Verbesserungsvorschlag
- Richtig wäre eine Systematik, wo die Mediation ein Oberbegriff ist und verschiedene Kategorien (zB formelle Mediation, formelle Mediation iSd MediationsG und materielle Mediation (Vorschlag!) unterscheidet wird. Mahr dazu unter Mediation-Systematik
- Gesetz
- MediationsG
- Status