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Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie

ID
Quellenhinweis 17044
Titel
Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie
Verzeichnisauswahl
Literatur
Kurzbeschreibung
Elterliche Sorge als Ausdruck des Verständnisses von Familie im Recht: Kein anderes Verhältnis spiegelt die gesellschaftliche Konstruktion von Familie und deren Veränderung so wieder wie die Regelung der elterlichen Sorge im Familienrecht. Deshalb sollen hier kurz die wesentlichen Dimensionen des rechtlichen Begriffs von Familie dargestellt werden.
Gegenstand
Familie
Kategorie
Webseite
Autor
Prof. Dr. Hans Schleicher/ Prof. Dr. Susanne Nothhafft
Quelle/Verlag
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
BiblioCode
Schleicher, Nothhafft (Elterliche Sorge - Teil 1: Rechtliche Definition von Familie)
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Downloaddatum
2000-01-01
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Erstellt
Samstag Mai 24, 2025 05:22:33 CEST