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Versorgungsausgleich

ID
16940
Bezeichnung
Versorgungsausgleich
Beschreibung
Der Versorgungsausgleich beschreibt den erforderlichen Ausgleich der jeweils erworbenen Rentenanwartschaften bei einer Scheidung von Eheleuten. Es handelt sich somit um eine Scheidungsfolge, die im Schewidungsprozess sogar von Amts wegen durchgeführt wird. Vereinbarungen sind im begrenzten Maße möglich.
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