RaSHe
- ID
- 15898
- Kürzel
- Kurzbezeichnung
- RaSHe
- Bezeichnung (offiziell)
- Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung in Hessen
- Beschreibung
- Geregelt wird der sachliche und räumliche Anwendungsbereich, die sachliche und örtliche Zuständigkeit, die Erfolglosigkeitsbescheinigung, die Gütestellen und Schiedsämter, die Aufgaben und die persönlichen Voraussetzungen, die Schlichtungsordnung, die Haftpflichtversicherung, die Aktenführung, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung, Zuständigkeit, Gebühren und Verfahren, Anfechtung von Entscheidungen und bestehende Gütestellen.
- Typ
- Gesetz
- Institution
- Gesetzgeber
- Verwendung
- Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
- Fundstelle
- zur Webseite
- Datum
- Tags
- gütestelle streitschlichtung