Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- ID
- 15362
- Kürzel
- DL-InfoV
- Kurzbezeichnung
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Bezeichnung (offiziell)
- Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
- Beschreibung
- Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung im Einzelnen vorgeschriebene Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen.
- Typ
- Verordnung
- Institution
- Bundesregierung
- Verwendung
- Information bei Dienstleistungen
- Fundstelle
- zur Webseite
- Datum
- 2010-03-12
- Tags
- informationspflicht