Präambel
- ID
- 14751
- Bezeichnung
- Präambel
- Beschreibung
- Der Begriff geht auf das lateinische Wort praeambulare zurück. Praeambulare bedeutet vorangehen und kann als Einleitung verstanden werden. Präambeln werden als Vorwort zu einem Vertrag oder auch eines Gesetzes verwendet. Mit ihr sollen die Motive, Absichten und Zwecke der Regelung festgeschrieben werden.
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- Verfahrenstyp