Gütestellen
- ID
- 14014
- Ungereimtheit
- Gütestellen
- Betrifft
- Systematik
- Problemstellung
- Mediatoren sind nicht automatisch eine Gütestelle. Das hat zur Konsequenz, dass eine gescheiterte Mediation in manchen Rechtsstreitigkeiten, die den Gang vor eine Gütestelle vorschreiben, trotzdem noch eine Gütestelle aufgesucht werden muss, damit der Weg zum Gericht frei wird.
- Verbesserungsvorschlag
- §15 a EGZPO wird dahingehend geändert, dass auch (gescheiterte) Einigungsversuche vor einem Mediator als Voraussetzung für die Klageerhebung anerkannt werden.
- Gesetz
- EGZPO § 15 a
- Status
- angezeigt