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Prozesskostenhilfe

ID
13161
Bezeichnung
Prozesskostenhilfe
Beschreibung
Um die Rechtsverfolgung zu gewährleisten, erhalten bedürftige Parteien eine Finanzierungshilfe durch den Staat. Die Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, falls die Partei leistungsfähig wird.
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