BORA §18 - Streitvermittlung
- ID
- 12203
- Kürzel
- BORA §18
- Kurzbezeichnung
- BORA §18 - Streitvermittlung
- Bezeichnung (offiziell)
- Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
- Beschreibung
- Die BORA ist die Berufsordnung für Rechtsanwälte. §18 BORA besagt, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auch bei der Durchführung einer Mediation dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegt.
- Typ
- Satzung
- Institution
- BRAK
- Verwendung
- Fundstelle
- zur Webseite
- Datum
- Tags
- mediator benennung