Lade...
 

Beistandschaft ermöglichen

ID
Aufgabe 12053
Bezeichnung
Beistandschaft ermöglichen
Beschreibung
Wenn der Mediator merkt (oder wenn zu erwarten ist), dass eine Partei schwächer ist als die andere (etwa weil auf der Gegenseite eine Personenmehrheit besteht), muss der Mediator (falls die Allparteilichkeit nicht ausreicht) der schwächeren Partei die Möglichkeit geben, sich einen Beistand zu suchen.
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
erforderlich
Zuordnung
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Fundstelle
Gruppen
Rechtsquelle
Schlagworte