Lade...
 

Erklärungsirrtum

ID
Beispiel 11860
Bezeichnung
Erklärungsirrtum
Beispiel

Schreibt beispielsweise der V dem K, er verkaufe die Uhr für 10,00 €, wollte aber eigentlich 100,00 € schreiben und K nimmt das Angebot an, liegt ein Erklärungsirrtum vorDer Unterschied liegt darin, dass im Beispielsfall Internetverkauf erklärt wird, was gewollt wird, aber nicht gewollt, was gewollt wird, im zweiten Fall hingegen gar nicht erst erklärt wird, was gewollt wird.

Fundstelle
Rechtskunde-BGB
Zuordnung
Schule
Schlagworte
Gewichtung
(0)