Geht im Beispiel des Vermieters, der nur zum Spaß kündigt, dieser davon aus, der Mieter werde wissen, dass die Kündigung nicht ernst gemeint ist, ist die Kündigung nichtig. Hat sich der Mieter inzwischen etwas anderes gesucht, weil er (aus seiner Sicht berechtigt) davon ausgehen durfte, die Kündigung solle gültig sein, muss ihm der Vermieter die entstandenen Kosten (Makler, Inserat, ggf. Umzug) erstatten.