Ein Kaufvertrag über Brötchen kann dadurch zu Stande kommen, dass man in der Bäckerei ausdrücklich welche wünscht und der Verkäufer ausdrücklich („hier sind Ihre Brötchen, 1 € bitte) antwortet (ausdrückliche Willenserklärung) oder dadurch, dass man sie (z.B. im Supermarkt) nimmt, auf das Band legt, die Kassiererin sie über den Scanner zieht und am Ende einen Gesamtpreis nennt (konkludent).