- ID
- Leitsatz 11833
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Vertragspartner muss (ausdrücklich oder konkludent) mit der Einbeziehung der AGB einverstanden sein. Dies ist im täglichen Geschäftsverkehr die Regel.
- Fundstelle
- Alt-Rechtskunde-AGBs
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte