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ID
Leitsatz 11833
Bezeichnung
Leitsatz
Der Vertragspartner muss (ausdrücklich oder konkludent) mit der Einbeziehung der AGB einverstanden sein. Dies ist im täglichen Geschäftsverkehr die Regel.
Fundstelle
Alt-Rechtskunde-AGBs
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte