Die Information schlecht reden, falsche Informationen zuspielen beziehen sich auf B. Sie ergegen aber auch nicht offengelegte Informationen über den A. Der Vorwurf ist als Argument einem Verfahrensschritt zuzuorden, ebenso wie die sich daraus ergebende Forderung, also die Position, dass B die Abteilung verlassen solle. Der Neid ist ein Motiv, das B unterstellt wird. Das Motiv von A wird nicht offenbart.