Klärung der Mediationsbereitschaft
- ID
- Aufgabe 11084
- Bezeichnung
- Klärung der Mediationsbereitschaft
- Beschreibung
- Die Mediationsbereitschaft wird von der Freiwilligkeit unterscheiden. Sie hebt die innere Bereitschaft, sich auf die Mediation einzulassen heraus. Die Bereitschaft kann nicht (immer) unterstellt werden. Sie ist gegebenenfalls vom Mediator zu hinterfragen.
- Verwendung
- bedarfsabhängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- integrierte Mediation
- Fundstelle
- integrierte Mediation
- Rechtsquelle
- Schlagworte