Information über Zweifel an Neutralität und Unabhängigkeit
- ID
- Aufgabe 11073
- Bezeichnung
- Information über Zweifel an Neutralität und Unabhängigkeit
- Beschreibung
- Diese Pflicht ergibt sich aus §3 Abs. 1 Mediationsgesetz
- Verwendung
- durchgängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- Mediation allgemein
- Fundstelle
- Pflichtenverzeichnis
- Rechtsquelle
- Schlagworte