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Mediationsforum

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Mediationskosten

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Gerne wird die Mediation als das günstigere Verfahren dargestellt. Andere Stimmen setzen sich jedoch für eine höhere Vergütung der Mediation ein oder schlagen eine Orientierung am Streitwert vor.

Wie lässt sich jedoch der Wert einer Mediation bemessen und welcher Stundensatz ist angemessen?

Eine einheitliche Übersicht über die Kosten einer Mediation existiert auch nicht. Wie sehen es die Kollegen?

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Ausführungen zu den Mediationskosten finden sich im Beitrag Mediationskosten-alt. Eine höhere Vergütung macht nur Sinn, wenn sie gezahlt wird. Ich würde unterscheiden zwischen leistungsbezogenen und marktbezogenen Faktoren.

Leistungsbezogen: Die Anwaltsgebühren beispielsweise gehen von einer Mischkalkulation aus. Wo ein Anwalt wegen des geringen Streitwertes wenig verdient, gleicht er den "Verlust" zumindest theoretisch mit einer anderen sache mit hohem Streitwert aus.

Marktbezogen: Wir konkurrieren mit Güterichtern und Jugendämtern (z.B.), die kostenlose Mediationen anbieten. Deshalb ist die Nachfrage nach einem Mediator immer eine ganz persönliche, vertrauensbasierte Entscheidung, was gebührentechnisch auch gegen eine pauschale Festlegung spricht.

Das ausschlaggebende Kostenargument sind die Konfliktkosten oder anders formuliert der mögliche Nutzen. Deshalb macht es Sinn, nicht die Kosten, sondern den Nutzen der Verfahren und Dienstleistungen miteinander zu vergleichen.

Es ist eine spannende Frage.

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Interessante Hinweise.

Bei der Marktbezogenen Betrachtung stellt sich die Frage, wie sich die kostenlose Konkurrenz auswirkt und wie sich höhere Preise gegen kostenlose Konkurrenz durchsetzen können. Die vetrauensbasierte Entscheidung spielt hierbei sicherlich eine Rolle.

Die Betrachtung des möglichen Nutzens erscheint in jedem Fall sinnvoll. Was ist jedoch, wenn der Nutzen als hoch eingeschätzt wird, aber die Bereitschaft dafür entsprechende Vergütung zu zahlen dennoch gering ist oder die Mittel schlichtweg nicht vorhanden sind (Stichwort: Mediationskostenhilfe).

Ein weiterer Aspekt ist aus meiner Sicht die betriebswirtschaftliche Betrachtung. Ein Mediator, der von seiner Tätigkeit leben möchte, müsste - wie jeder andere Freiberufler auch- seine Vergütung so anpassen, dass am Ende eine Tragfähigkeit der eigenen Unternehmung gewährleistet ist. Hierzu wären vereinfacht dargestellt, die möglichen Einsätze x Stundensatz zu rechnen, um am Ende auf einen monatlichen Umsatz zu kommen. Die kritische Größe stellen hierbei die möglichen Fälle dar. Je mehr Fälle, um so geringer kann prinzipiell der Stundensatz sein. Anders herum gesprochen, wenn ich nur eine begrenzte Zahl an Fällen habe, muss der Stundensatz entsprechend hoch sein, was jedoch wieder potentielle Kunden abschrecken kann.

Ein Teufelskreis?


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Die Gerichte argumentieren zB dass ihr kostenloses Mediationsangebot keine Konkurrenz darstelle, weil die Verfahren ja nur innerhalb eines Gerichtsverfahrens möglich sind. Dh die Angebote können nicht separat nachgefragt werden. Das mit der Konkurrenz stimmt und es stimmt nicht. Denn das Angebot hat natürlich Auswirkungen auf die Planung. Dh es wirkt sich im nöächsten Fall aus. Mediation alleine kann billiger sein als das Gericht. Aber wenn sie scheitert, ist das Gericht mit der kostenlosen Mediation billiger. Kundenstrategisch gilt der Grundsatz wie im Gefangenendilemma. Man wählt die schlechtere aber dafür sichere Variante.

Das Problem mit dem Nutzen ist: er ist den Wenigsten bekannt. Deshalb findet sich eine Nutzenabwägung im Beitrag Vorteile. Dann ist zu bedenken, dass der Vorteil ja auch nur zustande kommt, wenn der Mediator korrekt arbeitet. Das hänght nicht vom Ausbildungszertifikat sondern vom Mediationsverständndis ab. Das ist für den Kunden jedenfalls undurchdringlich. Leider auch für manchen Profi und Funktionär. Bei Wiki to Yes sind wenigstens Benchmarks aufgeführt, sodass es dafür einen Maßstab gibt.

Ja es ist ein Teufelskreis. Wie befreit man sich daraus? Paradoxie :)



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Die Frage danach, welches Honorar der Mediator für seine Dienstleistung in Rechnung stellen darf, sollte meiner Meinung nach auf keinem Fall von marktbezogenen Faktoren abhängig sein. Denn der augenblickliche Markt für Mediationen lehrt uns, dass Mediation am Markt so gut wie garnicht nachgefragt wird und somit die Mediation marktbezogen keinen Wert hat.
Wenn, dann macht schon die Leistungsbezogenheit Sinn. Dann allerdings müsste in der Tat die Leistung des Mediators ähnlich der des Rechtsanwalts nach der BRAGO oder auch des Arztes nach der GOÄ klar und eindeutig definierbar sein. Dabei wäre allerdings ein streitwertbezogene Honorar, wie bei Anwälten nicht besonders hilfreich. Nicht etwa wegen der schon erwähnten Mischkalkulation, sondern wegen der Tatsache, dass der Anwalt im Falle eines hochen Streitwertes auch einer möglichen höhere Haftung ausgesetzt ist und auch für die Bereitschaft dieses Risiko einzugehen entlohnt werden soll.
Bei der Mediation hält sich ein solches Risiko in Grenzen. Aber es besteht natürlich auch.
Ich bin davon überzeugt, dass eine Stundenvergütung der richtige Weg zu einer angemessenen Vergütung des Mediators ist. Sie ist transparenter als z.B die BRAGO oder GOÄ. Diese Transparenz führt auch dazu, dass die Beteiligten einer Mediation schon wegen der Kosten bereiter sind intensiv an einer Lösung mitzuarbeiten.

Hinsichtlich der Höhe der Stundenvergütung wäre es sicherlich auch hilfreich, wenn wir Mediatoren eine allgemein verbindliche "Ordnung" ähnlich der BRAGO oder GOÄ hätten. Darin müsste auch die Leistung der Mediation klar definiert sein.

Noch etwas zur der aus meiner Sicht zu dem Them "kostenloser" Mediation durch Gericht und Jugendämtern.
1. Nur weil die Nutzer dieser Mediationen nichts dafür bezahlen müssen ist sie nicht gleich Kostenlos. Hier werden nur wir alle als Steuerzahler zur Kasse gebeten. Denn weder der Bezirkssozialarbeiter noch der Güterichter arbeiten in der Mediation für nichts.
Auch das muss mal deutlicher in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Auch, dass diese Kosten teilweise sogar noch höher ausfallen können als wie bei einer Mediation durch einen freiberuflichen Mediator. Hier fehlt die oben dargestellte Kostentransperenz und führt daher zu lang dauernden Mediationsgesprächen.

2. Auch wird man sich mal losgelöst von der Mediationsausbildung die "Stellung" von jugendamt und Güterichtern in Bezug auf mögliche Lösungen anschauen müssen. Der Bezirkssozialarbeiter beim Jugendamt hat nur begrenze Zuständigkeiten, so dass Lösungemöglichkeiten außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs mit ihm nicht aushandelbar sind. Der Richter der eine ordentlichen Gerichtsbarkeit angeschlossen ist hat auch nur darin begranzte Möglichkeiten.

Da bietet die Nutzung des sog. Freien Mediators doch erheblich mehr Nutzen hinsichtlich der Einigungsmöglichkeiten.

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Ihr Beitrag enthält aus meiner Sicht viele wichtige Punkte.

Ob eine Art Gebührenordnung helfen kann, vermag ich nicht abzuschätzen, aber natürlich würde sie Preisen entegenwirken, die einer Tragfähigkeit des Mediationsangebotes entgegenstehen.Vielleicht würden sich hierbei Mindestsätze anbieten, um "Preisdumping" zu verhindern.

Die Anmerkungen zur "kostenlosen" Mediation kann ich unterschreiben. Die Kosten fallen natürlich dennoch an, nur eben an anderer Stelle. Ähnlich verhält es sich aus meiner Sicht auch mit den Telefonmediationen der Rechtsschutzversicherungen.

Bei allen beschriebenen Angeboten, kommt meines Erachtens nach auch noch die Frage nach der Qualität ins Spiel. Ob diese Angebote tatsächlich immer dem entsprechen, was in einer Mediation drin stecken sollte, wage ich aus verschiedenen Gründen zu bezweifeln.

Lassen sich also höhere Preise bei den freien Mediationen durch die höhere Qualität begründen? Wie sehen dies die Kunden und lassen sie sich von diesen Kriterien überzeugen?

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Ergänzend würde ich noch die Frage in den Raum stellen, wie hoch die Nachfrage nach Mediation wirklich ist. Aus meiner Wahrnehmung gehen die Zahlen hier doch sehr auseinander. Während Gerichte und Rechtsschutzversicherer teilweise hohe Fallzahlen melden (die Frage, ob es sich dabei wirklich immer um Mediationen handelt, habe ich breits oben angerissen), sind Zahlen von freien Mediatoren nur schwer zu bekommen und vermutlich höchst unterschiedlich.

In einer immer komplexeren und konflikttächtigeren Gesellschaft sollten die Fallzahlen doch eher steigen. Hat die Mediation immer noch ein Marketingproblem?


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Ja! Mediation hat immer noch ein Marketingproblem. Freie Mediatoren haben sogut wie keine Mediationen. Das was bei Gericht läuft verdient aus meiner Sicht und meiner Erfahrung auch nicht den Namen Mediation. Es heißt ja auch nicht umsonst "Güterichter". Soweit konnten sich im Gesetzgebungsverfahren beim Mediationsgesetz die Lobby der Richter dann doch nicht durchsetzen. Gut so! Das Güterichterverfahren wird zwangsläufig besser angenommen, weil die Beteiligten dann ja schon im zivielgerichtlichen Verfahren sind. Bei den Rechtsschutzversicherern liegt es eigentlich in der Natur der Sache, dass diese ein großes Interesse an Mediationsverfahren haben. Meine Gespräche mit den Rechtsschutzversicherern haben dieses gezeigt. Sie zeigten aber auch, dass die Rechtsschutzversicher ein Problem mit den freien Mediatoren haben welches sich mit dem Marketingproblem deckt. Was eine Mediation ist legt nun §1 des Mediationsgesetzes fest. Aber die Durchführung ist unterschiedlich. Auch die Ausbildung. Zwar macht nun auch die Ausbildungs- und Zertifizierungsverordnung für Mediatoren deutliche Vorschriften, diese aber sind den Rechtsschutzversicheren noch nicht ausreichend genug um z. B. in ihren AKB die Mediation auch durch einen freien Mediator zwingend als ersten Schritt vorzuschreiben. Mit dieser Idee bin ich mit einem Kollegen vor Jahren bei den Rechtsschutzversicheren "hausieren" gewesen und habe sie versucht zu solch einer Regelung in den AKB zu bewegen. Als Antwort erhielt ich hier in Kurzfassung, dass es mir gelingen müsse eine einheitliche Kostenregelung und ein einheitliches "Verfahren" der Mediation zu erzeilen. Dann wären sie bereit eine solche Regelung in den AKB aufzunehmen.

Es mag zwar sein, dass die Gesellschaft grundsätzlich konfliktträchtiger ist, aber die Fallzahlen steigen nicht. Das ist ein Trugschluss. Auch hinsichtlich der Fallzahlen macht sich mittlerweile der demographische Wandel bemerkbar. Während noch vor wenigen Jahren die Justiz die Mediation mit dem Argument der Entlastung der Justiz förderte macht man sich jetzt dort schon wegen der sinkenden Fallzahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Gedanken darüber, Angestellte und Richter zu beschäftigen oder gar Amtsgerichte zu schließen. Die zurückgehenden Fallzahlen in der Justiz haben aber nichts mit einer möglichen Auswirkung durch die Mediation zu tun.


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Gibt es eine Fundstelle für den Zusammenhang zwischen der Bevölkerungsentwicklung und dem Rückgang an Fallzahlen? Statistische Hinweise sollen hier Statistik zusammengetragen werden.

Ja ich sehe auch in erster Linie ein Marketingproblem. Besser gesagt ein Problem zum Verständnis der Mediation. Es geht also weniger um Werbung als um Aufklärung. Dem Konsumenten muss klar sein worin der Nutzen (die Bedarfsdeckung) besteht und der Anbieter muss lernen, die Mediation so anzubieten, dass der Konsument die mögliche Bedarfsdeckung erkennt.


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