Lade...
 

Zertifizierung von Mediatoren und Ausbildungen

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Archivseite.
Es geht um die Frage der Zertifizierung, der Anforderungen und der Verwirklichung beim zertifizierten Mediatior. Bitte beachten Sie auch:

Ausbildungsqualität Ausbildung Anforderungen Inhalte Zertifikate Zertifizierung ZMediatAusbV Wikisuche

Der BGH versteht unter einer Zertifizierung ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen einschließlich der Herstellungsverfahren nachgewiesen werden kann. Er führt weiter aus, dass Zertifizierungen von unabhängigen Stellen vergeben werden und sich nach festgelegten Standards richten. Es ist keine Voraussetzung, dass die Zertifizierung von einer amtlichen Stelle vergeben wird.1 Das Ergebnis der Zertifizierung ist ein Zertifikat. Bei dem Zertifikat handelt es sich um eine qualifizierte Bescheinigung, mit der die Einhaltung der Anforderungen bestätigt wird.

Ob die Zertifizierung von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden muss hängt von der Art der Zertifizierung ab. In einigen Fällen kann eine interne Zertifizierung ausreichen, wenn die Organisation über die notwendigen Ressourcen und das Fachwissen verfügt, um die Konformität mit den Anforderungen der Zertifizierung zu bewerten. Eine unabhängige Zertifizierung durch eine externe Stellen wird erforderlich, wenn es um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften geht, wie die CE-Kennzeichnung von Produkten in der EU, oder wenn es um die Bewertung der Qualität von Produkten oder Dienstleistungen geht, wie die ISO 9001 Zertifizierung für Qualitätsmanagement.

Welche Arten der Zertifizierung gibt es?

Es gibt viele Arten von Zertifizierungen, die von verschiedenen Organisationen und Branchen angeboten werden. Die ISO (International Organization for Standardization) bietet eine Reihe von Standards an, die Unternehmen und Organisationen helfen können, ihre Prozesse und Systeme zu standardisieren und zu verbessern. Beispiele für ISO-Zertifizierungen sind ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) und ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement).

Produktsicherheitszertifizierung
Diese Zertifizierung bestätigt, dass ein Produkt sicher und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beispiele sind CE-Kennzeichnung (für Produkte, die in der Europäischen Union verkauft werden), UL-Zertifizierung (für Produkte, die in den USA verkauft werden) und CCC-Zertifizierung (für Produkte, die in China verkauft werden).
Zertifizierung von Managementsystemen
Diese Zertifizierungen bestätigen, dass ein Unternehmen ein bestimmtes Managementsystem eingerichtet hat und es effektiv anwendet. Beispiele sind OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagement), ISO 50001 (Energiemanagement) und ISO 22301 (Business Continuity Management).
Personenzertifizierung
Diese Zertifizierung bestätigt, dass eine Person über bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügt. Die Überprüfung erfolgt durch eine unabhängige Stelle. Beispiele sind Project Management Professional (PMP), Certified Public Accountant (CPA) und Certified Information Systems Security Professional (CISSP).
Lebensmittel- und Agrarzertifizierung
Diese Zertifizierungen bestätigen, dass Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte den Standards für Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit entsprechen. Beispiele sind Organic Certification, Fair Trade Certification und GlobalGAP-Zertifizierung.

Wer oder was wird in der Mediation zertifiziert

Für die Frage der Anforderungen einer Zertifizierung in der Mediation ist die Zertifizierung des Mediators von der Zertifizierung des Ausbilders bzw. der Ausbildungseinrichtung zu unterschieden.

Der zertifizierte Mediator
Wenn das Gesetz den Begriff des zertifizierten Mediators aufbringt, soll es um die Zertifizierung des Mediators, nicht der Ausbildungseinrichtung gehen. Das Gesetz konzentriert sich auf die Ausbildung zum Mediator, nicht auf seine Tätigkeit. Eine Überwachung der Tätigkeit ist bisher nicht vorgesehen, weshalb die Errichtung einer Mediatorenkammer diskutiert wird. Ob eine Überwachung der Tätigkeit durch eine Kammer politisch sinnvoll ist, mag dahingestellt bleiben.2 wenn aber nicht die Tätigkeit an und für sich und die Dienstleistungen einer Zertifizierung zugänglich sind, beschränkt sich die Zertifizierung des Mediators nach der eingangs erwähnten Definition auf das Herstellungsverfahren. Damit ist die Ausbildung gemeint, die den Titel rechtfertigt. Sie erfolgt als eine Personenzertifizierung.

In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Personenzertifizierung, jedoch können Zertifizierungsstellen und Zertifikate nach bestimmten Standards, wie z.B. der ISO/IEC 17024, akkreditiert oder anerkannt werden. Auch innerhalb bestimmter Branchen oder Berufe können spezifische Regelungen existieren, die die Anforderungen und Verfahren für die Zertifizierung regeln. Für den Mediator stellt die Ausbildungsverordnung eine solche Regelung dar. Bei einer Personenzertifizierung durchlaufen die zu zertifizierenden Personen in der Regel bestimmte Prüfungen, Tests oder andere Verfahren, die ihre Fähigkeiten und Kenntnisse bewerten. Dass die Zertifizierung selbst von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, sei dahingestellt, denn die Ausbildungsverordnung erfüllt nicht einmal diese Anforderung, wenn die 2. Änderung wie im Entwurf vorgesehen in Kraft tritt. Wie das Bundesministerium der Justiz in diesem Entwurf selbst herausstellt, endet die Ausbildung nicht mit einem Zertifikat, sondern lediglich mit einer Teilnahmebescheinigung, die den Ausbilder von einer Prüfung des vermittelten Wissens und der Fähigkeiten befreit.3 In Analogie zur bereits erwähnten Entscheidung des BGH vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10 wird die Praxiserfahrung über die Supervisionen nachgewiesen.

Die Ausbildungseinrichtung
Sowohl das Gesetz wie die Ausbildungsverordnung enthalten keine Vorschriften über die Anforderungen, die an die Ausbildungseinrichtung zu stellen sind.
 Bearbeitungshinweis:
Dieser Beitrag muss noch bearbeitet werden. Sie können daran mitwirken. Bitte informieren Sie sich im Beitrag Bearbeitungsbedarf. Die Bearbeitungsrückstände werden zur Textvollendung vorgemerkt. Sie können sich eine Benachrichtigung über Änderungen zusenden lassen.


Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-03-20 06:47 / Version 6.

Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -

2 Siehe dazu die Ausführungen zur Berufsaufsicht
3 Siehe im Einzelnen dazu unter KommentarÄnderungsVO


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag Dezember 10, 2024 07:33:57 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 6 Minuten