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Der Wettbewerb im Helfersystem

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Abwerbungen, die dem Kapitel Herausforderung der Rubrik Parteien im Buchabschnitt Mediationsprozess zugeordnet wird. Beachten Sie bitte auch:

Herausforderung Vorgesetzte Abwesenheit Kinder Gruppen Abwerbung Helfersystem

Worum es geht: Natürlich wollen Dienstleister mit ihren Leistungen am Konflikt Geld verdienen. Manche sind darauf angewiesen. Sie wollen aber auch helfen. Oft meinen sie, dass außer ihnen dazu kaum jemand in der Lage sei. Man sollte es nicht meinen, aber das Helfersystem befindet sich oft auch in einem unseligen Wettbewerb.

Einführung und Inhalt: Der Wettbewerb zwingt dazu, die eigene Leistung nach vorne zu bringen. Das ist bei weichen Themen wie die Mediation recht schwierig. Erst recht, wenn und solange es nicht wirklich klar ist was Mediation ist und wozu sie in der Lage ist. Die einfachste Werbung ist immer die, wenn der Mitbewerber schlecht gemacht und in Frage gestellt wird. Das entbindet davon, die eigene Leistung genau zu spezifozieren und nach vorne zu stellen. Die Wettbewerbssituation bekommt ein Mediator in folgenden Momenten zu spüren.

  1. Behinderungen bei der Verfahrenswahl
  2. Behinderungen bei der extrenen Beratung
  3. Behinderungen bei der Beratung in der WATNA-BATNA-Instanz

Behinderungen bei der Verfahrensauswahl

XXX

Behinderungen durch die extrene Beratung

XXX

Abwerbung in der WATNA-BATNA-Instanz

Wenn die Parteien mit einer vorgedachten Lösung etwa zu einem Anwalt geschickt werden, um die Lösung zu überprüfen, kann es vorkommen, dass die Parteien auf Raten des Anwalts nicht mehr in die Mediation zurückkommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das juristische Ergebnis von dem in der Mediation gefundenen Lösungsweg abweicht.

Beispiel 16279 - In einer Angelegenheit wo es um den Zugewinnausgleich geht, einigen sich die Parteien auf eine Halbteilung. Erbschaften sollten nicht berücksichtigt werden. Der Mediator schickt die Parteien in der WATNA-BATNA-Instanz zu Anwälten, wissend, dass sie eine andere Berechnung vorlegen werden, wo die Erbschaften als Anfangsvermögen abgezogen werden.


Wenn der Mediator dies vorhersehen kann, sollte er die Parteien vorwarnen. Möglich ist aber auch, dass die Mediation einen juristischen Prozess richtigstellen kann.

Beispiel 16278 - Es geht um die Regelung des Zugewinnausgleichs in einer Familienmediation. Das Verfahren ist gerichtsanhängig. Die Anwältin der Frau hatte einen sehr hohen Betrag für den Zugewinnausgleich eingeklagt. In der Mediation stellt es sich heraus, dass der Mann unstreitig ein hohes Anfangsvermögen wegen Erbschaften hat. Die Ehefrau sagte, dass ihre Anwältin gemutmaßt hätte, dass dies nur eine Lüge gewesen sei, um sich der Zahlungspflicht zu entledigen. Die Erbschaft war allerdings unstreitig. Eine Unsicherheit bestand lediglich wegen der anzusetzenden Höhe. Aner auch darauf konnten sich die Eheleute verständigen. Mit dem Ergebnis, dass die Klage der Anwältin viel zu hoch angesetzt war. In der WATNA-BATNA-Instanz wurde die Ehefrau aufgefordert, die neue Berechnung von der Anwältin prüfen zu lassen. Wie geht sie damit um, wenn die Mediation sie der überhöhten Klageforderung überführt und wie geht der Mediator damit um?


Auch der Blick des Anwaltes könnte juristich zwar korrekt, aber an den Interessen der Parteien vorbeigehen. Das Recht schaut nicht immer auf den Nutzen und hat auch nicht immer den gesamten Prozess (Konflikt) im Blick.

Beispiel 16273 - In einer hoch eskalierten Erbschaftsangelegenheit gelingt es dem Mediator, mit den Parteien einen Kompromiss auszuhadeln. Er fordert die Parteien auf, die angedachte Lösung anwaltlich zu beleuchten und juristischen rat einzuholen. Die Anwältin der einen Partei rät ihrer Mandantin, den Vorschlag abzulehnen. Eine Betrag, der ihr als erbrechtliches Voraus abgezogen wurde, sei zu hoch angesetzt worden. Dadurch würde sich das Ergebnis zu ihren Lasten verschieben. Der Mandantin wäre das recht gewesen. Für sie war viel wichtiger, dass sich die Geschwister bei dem erarbeiteten Vorschlag wieder halbwegs verstehen. Was die Anwältin auch übersehen hjatte war die Tatsache, dass die anderen Geschwister bei weiteren Beträgen, die ebenfalls ungenau angesetzt wurden, alle Augen zugedrückt hatten. Ein präziser Ansatz aller streitigen Beträge würde die Büchse der Pandorra öffnen. Die Partzei hat sich schließlich gegen den Rat der Anwältign für die Lösung ausgesprochen, die in der Mediation erarbeitet wurde.


Die Beispiele zeigen, dass sich die sinnvolle Lösung herstellt, wenn Mediator und Berater zusammenarbeiten und wenigstens das gleiche Ziel verfolgen. Wenn die Mediation korrekt eingeleitet wurde, besteht das Ziel darin, eine Lösung zu finden, die alle zufriedenstellt. Das schließt dir Zufriedenheit der eigenen Partei mit ein. Das Ergebnis relativiert sich aus der Gesamtsicht und der Frage, was den Konflikt wirklich beilegt. Auf beide Fragen wird das Recht keine Antwort geben. Der Mediator kann sich, den Parteien und nicht zuletzt auch dem Berater helfen, indem er die Parteien und die Berater in der WATNA-BATNA-Instanz korrekt darüber informiert, worauf es ankommt. Ein anwaltlicher Berater hat demnach folgende Aufgabe:

  1. Prüfung ob die gefundene Lösung rechtlich korrekt und umsetzbar ist
  2. Prüfung ob es für die Partei etwa beim gericht eone andere, besser Lösung gibt
  3. Mitteilen wie die vermeintlich besser Lösung aussieht und welche Risiken mit der Verfolgung verbunden sind
  4. Alle Informationen in die Mediation einbringen, damit sich die Parteien mit den Änderungen auseinandersetzen können.

Selbstverständlich kann der Anwalt auch bei den weiteren Verhandlungen in der Mediation teilnehmen.

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Bedeutung für die Mediation

Der Wettbewerb des Helfersystems kommt der Mediation nicht immer entgegen. Der Anwalt beispielsweise, den die Partei zur Beratung im Rahmen der WATNA-BATNA-Instanz aufsucht könnte eigene Interessen haben, die Partei vor Gericht zu vertreten und das Mandat dem Mediator abzuwerben. In allen oben genannten Fällen würde es helfen, wenn die Bevölkerung und insbesondere das Helfersystem besser über die Mediation und ihre Möglichkeiten Bescheid weiß.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-26 19:50 / Version 10.

Alias: Wettbewerb-Helfersystem
Siehe auch:
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag November 14, 2024 15:21:54 CET.

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